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AG Wolf legt Kriterien zum Abschuss von «Problemwölfen» vor

Ein Wolf läuft auf Futter wartend durch ein Gehege im Tierpark. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Ein Wolf läuft auf Futter wartend durch ein Gehege im Tierpark. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Die Bundesländer haben Kriterien für den Abschuss von Problemwölfen festgelegt, mit regionalem Spielraum.

Die Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen haben sich nach zähem Ringen auf Kriterien für den Abschuss sogenannter Problemwölfe verständigt, dabei aber viel Spielraum für die regionale Ausgestaltung gelassen. Wie das Agrar- und Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch in Schwerin mitteilte, können Wölfe geschossen werden, wenn sie mehrfach Nutztiere wie Schafe oder Ziegen gerissen haben und sich erneut bis auf 1000 Meter an die Koppel der angegriffenen Herde annähern. Dies sei eine der Voraussetzungen für einen schnellen Abschuss, auf die sich die AG Wolf bei ihrer Beratung am Mittwoch geeinigt habe. Beteiligt gewesen seien Vertreter der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

«Ziel der AG Wolf war es, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen», erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD). In den Gesprächen sei man «auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen» und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von «schadensstiftenden Wölfen» abzustecken. Doch könnten die Länder entsprechend ihrer Besonderheiten die Regelungen anpassen.

Für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens soll künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden haben, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.

In Mecklenburg-Vorpommern waren seit Jahresbeginn drei Wölfe nach Kollisionen mit Fahrzeugen verendet. Fachleute werten dies als Beleg für die Suche junger Tiere nach eigenen Revieren und Indiz für eine weitere Ausbreitung des Wolfes in Deutschland. Laut Umweltministerium lebten im Frühjahr 2023 im Nordosten 18 Rudel und drei Wolfspaare. Hinzu kamen zwei Einzelwölfe. Das Bundesamt für Naturschutz gibt unter Hinweis auf das Wolfsmonitoring 2021/2022 die Zahl der in Deutschland nachgewiesenen Wölfe mit etwa 1200 an. Vor allem im Osten und Norden hat sich der in Deutschland zur Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottete Wolf seit seiner Rückkehr um die Jahrtausendwende wieder breit gemacht. In diesen Gebieten kommt es immer wieder vor, dass Wölfe auch Nutztiere wie Schafe, Ziegen oder Kälber reißen. Halter fordern daher weitergehende Maßnahmen gegen diese Übergriffe bis hin zur Aufnahme des bislang streng geschützten Raubtiers ins Jagdrecht.

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