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Staatsgerichtshof: Bremer Bürgerschaftswahl ist gültig

Muss die Bürgerschaftswahl in Bremen wiederholt werden? Darüber entscheidet der Staatsgerichtshof. (Symbolbild) / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Muss die Bürgerschaftswahl in Bremen wiederholt werden? Darüber entscheidet der Staatsgerichtshof. (Symbolbild) / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der Staatsgerichtshof im Bremen gibt bekannt, ob die Bürgerschaftswahl wiederholt werden muss. AfD-Mitglieder klagten gegen die Wahl im Mai 2023.

Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 in Bremen ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt bekanntgegeben. Der Ausschluss der AfD von der Wahl war rechtens, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Es seien keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zurück. Die Urteile sind nicht anfechtbar.

Mehrere AfD-Mitglieder waren gegen die Wahl vorgegangen, weil die Partei nicht zugelassen worden war. Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Der Landeswahlausschuss wies damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurück. Einzelne AfD-Mitglieder und der Bremer AfD-Landesverband erhoben dagegen Einsprüche.

Zerstrittene AfD reichte ungültige Vorschläge ein

Das Wahlprüfungsgericht befasste sich mit den Einsprüchen und entschied im Dezember, dass der Ausschluss der AfD rechtens war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz. Seit Anfang Juli setzte sich deshalb der Staatsgerichtshof mit den Beschwerden auseinander, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven.

Der Vorsitzende Richter erklärte nun, die Zulassung einer Landesliste solle die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und eine gewisse Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge gewährleisten. Auch die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur gültig sind, wenn sie von deren Landesvorstand unterschrieben sind, verfolge ein wichtiges Ziel. Es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

Dem Gericht zufolge haben der Landeswahlausschuss und das Wahlprüfungsgericht ordnungsgemäß entschieden. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs fielen einstimmig. 

Die rot-grün-rote Regierung ist seit mehr als einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft und setzte ihre Koalition mit den Grünen und der Linkspartei fort. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit dem Jahr 2019 gemeinsam.

Beschwerde gegen Einsatz einer Software bei Wahl

Der Staatsgerichtshof befasste sich außerdem mit einer Beschwerde einer Privatperson, die sich gegen die elektronische Stimmauszählung bei der Bürgerschaftswahl richtete. Das Gericht wies auch diese Beschwerde einstimmig zurück.

Der Einsatz eines elektronischen Stimmauszählungssystems begründe keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Es gebe auch keine Verstöße gegen das Bremische Wahlgesetz oder gegen die Landeswahlordnung.

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