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Stromkabel darf vorerst nicht verlegt werden

Strom aus dem Windpark Riffgat soll über ein Unterwasserkabel eine geplante Erdgasförderplattform vor der Insel Borkum versorgen. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Strom aus dem Windpark Riffgat soll über ein Unterwasserkabel eine geplante Erdgasförderplattform vor der Insel Borkum versorgen. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein Stromkabel soll eine geplante Erdgasförderplattform in der Nordsee mit Windenergie versorgen. Naturschützer fürchten Umweltschäden und klagen. Nun gibt es eine erste Gerichtsentscheidung.

Für die geplante Erdgasförderplattform in der Nordsee vor Borkum darf ein kürzlich genehmigtes Stromkabel einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst nicht verlegt werden. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg gab einem Eilantrag statt, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung des Kabels Ende Juli gestellt hatte, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. 

Mit dem Stromkabel will der niederländische Energiekonzern One-Dyas eine Förderplattform zum geplanten Start seiner Erdgasförderung Ende dieses Jahres mit Windenergie vom benachbarten Offshore-Windpark Riffgat versorgen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hatte das Kabel bereits 2022 genehmigt, mit der Auflage, dass One-Dyas ein Ersatzgeld für den Eingriff in die Natur zahlen muss, wie das Gericht mitteilte. Auch erlaubte der Landesbetrieb demnach dem Unternehmen die Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope. 

Die Umwelthilfe hatte dagegen erst Widerspruch bei der Behörde eingereicht und dann zusammen mit dem BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative «Saubere Luft Ostfriesland» geklagt. Die Umweltschützer fürchten, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen zerschneiden und unwiederbringlich zerstören wird. 

Weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

«Das Gericht hält eine weitere Prüfung von Kompensationsmaßnahmen für erforderlich», teilte One-Dyas in einer Stellungnahme nach der Entscheidung mit. Der Landesbetrieb habe sofort die Kompensation durch ein Ersatzgeld angeordnet und damit andere Prüfungsschritte übergangen, teilte das Gericht mit. Zur Befreiung für die Beeinträchtigung von Biotopen äußerte sich die Kammer nicht.

One-Dyas will nun mit den niedersächsischen Behörden Rücksprache halten, um weitere Schritte zu besprechen, wie das Unternehmen mitteilte. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht demnach noch aus. 

Der Leiter Energie und Klimaschutz bei der Umwelthilfe, Constantin Zerger, wertete die Entscheidung des Gerichts als einen «Sieg für Meeres- und Klimaschutz». Die wirtschaftlichen Interessen von One-Dyas seien kein Freibrief für Umwelt- und Naturzerstörung in der Nordsee, sagte Zerger. «Bei den geplanten Gasbohrungen vor Borkum geht es aber auch um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Klimaschutz.» Niedersachsens Landesregierung und die Bundesregierung sollten das Projekt stoppen.

One-Dyas: Schlechte Nachricht für Versorgungssicherheit

Der niederländische Energiekonzern One-Dyas plant, aus einem Feld vor den Inseln Borkum und Schiermonnikoog Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Gefördert werden soll sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. 

One-Dyas teilte mit, die Entscheidung sei eine «schlechte Nachricht für die Versorgungssicherheit, die Wirtschaft und das Klima.» Der Beginn der geplanten Förderung von Erdgas in der Nordsee gerate so unter Druck. Deutschland und die Niederlande müssten in der Folge möglicherweise länger mehr Erdgas importieren, teilte One-Dyas weiter mit. «Es ist für mich unverständlich, dass die DUH glaubt, damit dem Klima zu helfen. Solange wir Erdgas brauchen, ist Erdgas aus der Nordsee die beste Wahl. Durch den Import von Erdgas verursachen wir mehr Emissionen und erhöhen unsere Abhängigkeit von Ländern außerhalb der Europäischen Union», sagte One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck.

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