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Bürgermeisterwahl ungültig: Rat prüft Berufung

Blick auf das Gelände der Landesgartenschau Bad Gandersheim mit dem Auepark im Vordergrund und Teilen der Stadt im Hintergrund. / Foto: Swen Pförtner/dpa
Blick auf das Gelände der Landesgartenschau Bad Gandersheim mit dem Auepark im Vordergrund und Teilen der Stadt im Hintergrund. / Foto: Swen Pförtner/dpa

Ein Gericht erklärte die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim für ungültig. Die Stadt prüft eine Berufung gegen das Urteil.

Nachdem ein Gericht die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim für ungültig erklärt hat, prüft die Stadt eine Berufung gegen das Urteil. Das teilte die Verwaltung am Freitag mit. Bis zur Rechtskraft des Urteils werde die amtierende Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) ihr Amt weiter ausführen.

Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil am Mittwoch dazu, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Amtsinhaberin Schwarz habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwarz vereinigte Ende September 2021 bei der Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin 57,27 Prozent der Stimmen auf sich. In der südniedersächsischen Kurstadt leben nach Behördenangaben etwa 11 000 Menschen. Regulär würde die nächste Kommunalwahl in Bad Gandersheim 2026 stattfinden.

In dem Verfahren ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besucht habe. Sie sei dabei nicht «offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten», begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien «erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht» worden.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Termine seien auf der Webseite der Stadt unter der Rubrik Wahlkampf gelistet gewesen. Die Stadtverwaltung teilte nun mit, dass es sich dabei um einen technischen Fehler gehandelt habe, der erst durch die Gerichtsverhandlung aufgefallen sei.

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