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Gebühren veruntreut - Schaden höher als bislang bekannt

Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde soll Gebühren veruntreut haben. (Symbolfoto)  / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde soll Gebühren veruntreut haben. (Symbolfoto) / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Eine Sachbearbeiterin soll Gebühren in bar kassiert und in die eigene Tasche gesteckt haben. Im August verhandelt das Arbeitsgericht über ihre Entlassung.

Im Fall einer früheren Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück, die im Ausländeramt Gebühren unterschlagen haben soll, ist der Schaden höher als zunächst angenommen. Zu der bislang bekannten Schadenssumme von rund 41.650 Euro seien weitere 7.094 Euro hinzugekommen, sagte ein Sprecher des Landkreises. Zuvor hatte darüber die «Neue Osnabrücker Zeitung» online berichtet.

Im Januar war durch einen Bericht des «Spiegel» bekanntgeworden, dass die Frau Gebühren für die Einbürgerung von Ausländern für sich persönlich behalten haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau. Bei den nun hinzugekommenen Fällen handele es sich nicht um Einbürgerungen, sondern um andere aufenthaltsrechtliche Vorgänge, erklärte der Sprecher des Landkreises. 

Der Prüfvorgang sei inzwischen abgeschlossen. Bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln sei es zu rechtswidrigen Erteilungen gekommen, hieß es. Die Rücknahme oder der Widerruf von rechtswidrig erteilten Aufenthaltstiteln sei eine Ermessensprüfung unter Abwägung aller für und gegen eine Aufhebung sprechenden Belange und Interessen vorzunehmen. 

Für den Fall, dass die Gründe für eine rechtswidrige Erteilung ausschließlich bei der Behörde liege, spreche ein überwiegendes Interesse des Betroffenen grundsätzlich gegen eine Rücknahme und für den Fortbestand des Aufenthaltstitels, hieß es. 

Die inzwischen entlassene Mitarbeiterin habe als Einzeltäterin gehandelt. Bei der Prüfung habe es keine anderweitigen Erkenntnisse gegeben. Im Januar war noch von Hinweisen auf einen Mittelsmann die Rede gewesen. 

In mehr als 300 Fällen soll die Frau für nicht vorschriftsmäßige Einbürgerungen verantwortlich sein. Die Sachbearbeiterin bearbeitete die Anträge früheren Angaben zufolge schneller als im Durchschnitt, und unterließ dabei unter anderem Sicherheitsabfragen. Diese wurden nach Entdeckung seitens des Landkreises nachgeholt. 

Die Kreisverwaltung war bei einer Routinekontrolle auf die Mitarbeiterin aufmerksam geworden. Sie hatte wegen eines vorgeblich defekten EC-Lesegeräts die Gebühren in bar kassiert. Die Verwaltung habe inzwischen Zuständigkeiten anders verteilt und die Möglichkeiten von Barzahlungen drastisch reduziert, hieß es.

Das Kündigungsschutzverfahren der Frau liege noch beim Arbeitsgericht Osnabrück. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung und eventuellen Beweisaufnahme sei auf den 27. August um 11.30 Uhr angesetzt worden. 

 

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