Polizisten sollten die Deutschlandflagge an der Uniform tragen dürfen, findet die AfD - doch die Polizeigewerkschaften sehen dafür keinen Anlass. «Ich sehe hier kein Problem, aber auch keine Notwendigkeit», sagte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Patrick Seegers, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte dem Bericht zufolge, man sehe «weder Bedarf noch Notwendigkeit» für eine Änderung der Regelungen. Die Forderung der AfD sei ideologischer Natur und die Polizei dürfe nicht politisch instrumentalisiert werden.
Hintergrund ist ein Antrag, den die AfD vor der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland in den Landtag eingebracht hatte. Darin forderte die Fraktion, den Polizisten solle es gestattet werden, an ihrer Uniform oder auch an ihrem Fahrzeug die Bundesflagge anzubringen. Gleichzeitig solle das Zeigen der Regenbogenflagge an Polizeiautos untersagt werden.
Landtag lehnte AfD-Antrag im Januar ab
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte daraufhin in der Landtagsdebatte im Januar dem Eindruck widersprochen, die Regenbogenflagge sei an Uniformen und Fahrzeugen erlaubt und die Nationalflagge nicht. Im Gegenteil sei das Anbringen von Flaggen und sonstigen Ansteckern nur in dienstlich begründeten Ausnahmefallen zulässig.
«Das ist nachvollziehbar zu begründen: Die Polizei in Niedersachsen tritt mit einem einheitlichen und professionellen Erscheinungsbild auf», sagte Behrens. Der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen abgelehnt.
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