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Wortentzug in Bürgerschaft: Rechte des Abgeordneten verletzt

Der Staatsgerichtshof hat eine Klage um einen Wortentzug in der Bremischen Bürgerschaft verhandelt. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Staatsgerichtshof hat eine Klage um einen Wortentzug in der Bremischen Bürgerschaft verhandelt. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Wahl war gerade erst vorbei, die Abgeordneten trafen sich zur zweiten Sitzung. Dann kommt es zu einem Konflikt - der fast zwei Jahre später vor Gericht entschieden wird.

Mit dem Wortentzug in der Bremischen Bürgerschaft hat die Präsidentin Antje Grotheer (SPD) die Rechte des Abgeordneten Jan Timke verletzt. Dabei handle es sich um einen Eingriff in das Rederecht, urteilte der Bremer Staatsgerichtshof. Der Bremer Fraktionsvorsitzende von Bündnis Deutschland hatte die Klage eingereicht.

In der zweiten Sitzung nach der Bürgerschaftswahl im Juli 2023 wies die Bürgerschaftspräsidentin den Abgeordneten mehrfach darauf hin, dass er vom Thema abweiche. In der Debatte sollte es um die Besetzung des Bremer Senats gehen, Timke beschäftigte sich überwiegend mit der Linkspartei. Mit dem dritten Ordnungsruf entzog die Präsidentin ihm das Wort.

Timke warf Grotheer vor, unzulässig in seine Rechte als Abgeordneter eingegriffen und als Bürgerschaftspräsidentin das Gebot der parteipolitischen Neutralität verletzt zu haben. Die Bürgerschaftspräsidentin wies die Vorwürfe zurück.

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