Bürgermeister und Landräte sollen in Niedersachsen künftig wieder für acht statt fünf Jahre gewählt werden. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung hat sich die rot-grüne Landesregierung verständigt.
Innenministerin Daniela Behrens sagte, mit der Verlängerung wolle man einen Beitrag dazu leisten, die Ämter für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu machen. «Wie andere Arbeitgeber auch, stehen die Kommunen im intensiven Wettbewerb um qualifiziertes Führungspersonal», sagte die SPD-Politikerin. Die Kommunen hätten sich die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten daher immer wieder gewünscht.
SPD und Grüne hatten die Amtszeiten selbst verkürzt
Die Amtszeiten der bereits gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger bleiben dem Gesetzesentwurf zufolge unberührt. Zum Tragen kommen soll die Reform vor allem für Beamte, die für eine Amtszeit ab dem 1. November 2026 gewählt werden. Sollten Bürgermeister oder Landräte nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, könnte die längere Amtszeit aber auch schon früher Anwendung finden.
Zu Beginn der ersten rot-grünen Koalition von Ministerpräsident Stephan Weil hatten SPD und Grüne die Amtszeiten der Kommunalvorsteher Ende 2013 noch von acht auf fünf Jahre verkürzt. Weil sagte dazu vor einem Jahr, er selbst habe damals aus seiner Erfahrung als Oberbürgermeister von Hannover heraus dafür geworben. Seither hätten sich die Bedingungen aber spürbar verändert. Die Themen seien schwieriger, die öffentlichen Diskussionen rauer und der Arbeitsdruck erheblich größer geworden, sagte der SPD-Politiker.
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