Eine vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossene Reform des Namensrechtes macht vom 1. Mai an auch die Namensgebung nach alter friesischer Tradition wieder möglich. Das sorgt teils für Nachfragen und Beratungsbedarf, etwa bei dem Regionalverband Ostfriesische Landschaft im niedersächsischen Aurich. «Wir haben von vielen Menschen die Absicht gehört, sich umzubenennen und die uns ganz konkret gefragt haben: In welche Form geht denn das», sagt Heiko Suhr, Leiter der Landschaftsbibliothek, der Deutschen Presse-Agentur.
Aus Vorname wird Nachname
In Ostfriesland und auch in Nordfriesland war es lange Tradition, die Nachnamen von Kindern aus den Vornamen der Väter zu bilden – also eine sogenannte patronymische Namensgebung. Durch die Gesetzesreform wird diese Namenstradition offiziell anerkannt und auch die matronymische Form – also die Fortführung des Vornamens der Mutter – möglich.
Somit können Eltern ihren Kindern nach friesischer Tradition ihre Vornamen als Nachnamen mit auf den Lebensweg geben. Auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig nach diesem Schema ändern lassen. Beispiele für traditionelle friesische Namen sind etwa der Nachname Klaasen, abgeleitet aus dem Vornamen Klaas, oder Petersen von Peter. Neu möglich wäre nun etwa auch der Nachname Nelen – abgeleitet vom weiblichen Vornamen Nele.
Standesämter sind vorbereitet
Die größte Umgewöhnung werde wohl sein, dass man keinen festen Familiennamen mehr haben müsse. Man könne den friesischen Namen statt eines Nachnamens vergeben, sagt der Direktor des Nordfriisk Instituut in Bredstedt in Schleswig-Holstein, Christoph G. Schmidt. «Das war für uns ein entscheidender Punkt, weil das eine echte Anerkennung ist.» Viele friesische Verbände und Einrichtungen hatten sich für die Namensreform eingesetzt.
Wegen des neuen Namensrechts wurden Standesbeamtinnen und Standesbeamten zuletzt vielerorts geschult. In Ostfriesland und Nordfriesland verzeichneten Städte zum Teil einen höheren Informationsbedarf von Bürgerinnen und Bürgern. Allerdings gehe es dabei allgemein um neue Freiheiten in der Namensgebung, die die Reform ermöglicht, und weniger speziell um die friesische Namenstradition, teilten etwa die Städte Leer, Emden und Husum sowie die Gemeinde Sylt auf Anfrage mit.
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