Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat das Verfahren des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele gegen die Landesregierung eingestellt. Die Regierung habe schriftlich eingeräumt, ihre Auskunftspflicht nicht erfüllt zu haben, teilte der Staatsgerichtshof am Donnerstag mit. Der Abgeordnete habe weitere Informationen zu seiner Anfrage erhalten und seinen Antrag daraufhin für erledigt erklärt.
In dem Verfahren ging es um die Erklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer. Der CDU-Politiker hatte nach eigenen Angaben auf Anfragen keine konkreten Zahlen erhalten, wie viele Grundsteuererklärungen das Land selbst abgegeben hatte und wie viele nicht. Er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt und reichte im Herbst eine Klage gegen die Landesregierung ein.
Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte damals, es gebe keine Möglichkeit, durch einen automatischen Ablauf der Finanzämter zu filtern, ob das Land Eigentümer eines Grundstücks sei. Später räumte die Staatskanzlei ein, dass man der Auskunftspflicht nicht vollumfänglich genügt habe.
Ursprünglich war als Abgabefrist für die Erklärungen Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist bis Ende Januar 2023 verlängert. Aber auch dann fehlten noch 2100 Erklärungen von Immobilien im Landeseigentum, wie die CDU-Landtagsfraktion unter Berufung auf eine Antwort der Staatskanzlei mitteilte. Viele der fehlenden Erklärungen wurden nachgeholt, bis Mitte November vergangenen Jahres fehlten noch rund 150.
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