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Staatsgerichtshof urteilt über Zuschnitt der Wahlkreise

Eine Wahlanfechtung hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg kürzlich bereits zurückgewiesen, nun steht die zweite Entscheidung an. (Symbolfoto) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Eine Wahlanfechtung hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg kürzlich bereits zurückgewiesen, nun steht die zweite Entscheidung an. (Symbolfoto) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Zum zweiten Mal binnen weniger Tage entscheidet Niedersachsens Verfassungsgericht über eine mögliche Wiederholungswahl. Ein Antragsteller hält den Zuschnitt der Wahlkreise für falsch.

Niedersachsens Staatsgerichtshof entscheidet am Morgen in einem weiteren Verfahren über die Gültigkeit der Landtagswahl 2022. Der Antragsteller moniert, dass der Zuschnitt der Wahlkreise bei der Wahl am 9. Oktober 2022 nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen im Land entsprochen habe.

Theoretisch könnten die Richter entscheiden, dass die Wahl zu wiederholen ist. Allerdings müssten sie dafür einen schweren Wahlfehler feststellen, der so gravierend ist, dass er das Bestandsinteresse des gewählten Landtags überwiegt.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Verfassungsgericht in Bückeburg eine Anfechtung der Landtagswahl rund um die Aufstellung der AfD-Landesliste als teils unzulässig und, soweit zulässig, als unbegründet zurückgewiesen.

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