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Jungen angefahren - Fahrzeughalter soll Führerschein abgeben

Ein 13-Jähriger aus Bremen wurde auf Rügen mutmaßlich gezielt angefahren und dabei schwer verletzt. (Archivbild) / Foto: Stefan Sauer/dpa
Ein 13-Jähriger aus Bremen wurde auf Rügen mutmaßlich gezielt angefahren und dabei schwer verletzt. (Archivbild) / Foto: Stefan Sauer/dpa

Ein Autofahrer soll Mitte August in Prora gezielt auf einen 13-Jährigen aus Bremen zugerast sein und ihn schwer verletzt haben. Die Ermittler haben einen Mann im Verdacht und fordern Konsequenzen.

Im Fall um den Mitte August auf Rügen mutmaßlich gezielt angefahrenen 13-Jährigen aus Bremen hat sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen einen 47-Jährigen von der Insel erhärtet. Man habe beantragt, dem Mann vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen, teilte ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit.

Anfang September hatten die Ermittler mitgeteilt, nach einer Durchsuchung das vermeintliche Tatfahrzeug gefunden zu haben. Der 47-Jährige ist der Halter. Das Cabrio war zunächst sichergestellt worden.

Laut früheren Polizeiangaben war ein Cabriofahrer im Ort Prora (Gemeinde Binz) absichtlich auf den Schüler zugerast. Anschließend flüchtete der Mann vom Unfallort. Der Achtklässler aus Bremen, der mit sieben weiteren Schülern unterwegs war, soll den Autofahrer zuvor mit einer Geste provoziert haben.

Mehrere Meter durch die Luft geschleudert

Der Fahrer habe daraufhin nach einigen Metern gewendet und sei mit erheblicher Geschwindigkeit und laut Zeugenaussagen mit einer bewussten Lenkbewegung direkt auf den Jungen zugerast. Bei dem frontalen Zusammenstoß wurde der Schüler mehrere Meter durch die Luft geschleudert, bevor er auf einer Grünfläche zum Liegen kam. Schwer verletzt wurde er mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Nach wenigen Tagen konnte der Schüler aus Bremen aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Auf Grundlage der bisher ermittelten Indizien besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der dringende Verdacht, dass es sich bei dem Halter des Wagens auch um den Fahrer zum Tatzeitpunkt handelt und er als ungeeignet für das Fahren eines Autos anzusehen sei.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Halter zu einem Vernehmungstermin nicht erschienen sei. Er werde durch einen Anwalt vertreten. Ob dieser eine Stellungnahme abgebe, war demnach noch unklar. Eine Entscheidung vom zuständigen Amtsgericht in Stralsund über die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis stand laut Staatsanwaltschaft noch aus.

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