Nach einem Gewaltverbrechen in Achim nahe Bremen ist ein 38-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2024 seinen 27 Jahre alten Mitbewohner aus niedrigen Beweggründen tötete. Der Mann habe sich ungerecht behandelt gefühlt und aus Wut zugestochen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte mit polnischer Staatsangehörigkeit hat die Tat vor Gericht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts zog der Angeklagte Anfang 2024 bei dem 27-Jährigen und dessen Lebensgefährtin ein. Das Zusammenleben sei zunächst harmonisch gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Demnach gab es gemeinsame Videospiele und gemeinsamen Drogenkonsum. Der 27-Jährige kochte, der neue Mitbewohner bemühte sich um Ordnung.
Angeklagter wollte offene Dreier-Beziehung
Wenige Wochen nach dem Einzug begannen der 38-Jährige und die Freundin des 27-Jährige eine Affäre. Während der 27-Jährige auf der Arbeit war, hatten die beiden Sex. Die Frau hielt aber weiter an der Beziehung zu ihrem Freund fest und wollte die Affäre nicht offenlegen, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagte.
Demnach berichtete der Angeklagte daraufhin seinem Mitbewohner selbst von der Affäre und schlug eine offene Dreier-Beziehung vor. Der Angeklagte sei überzeugt davon gewesen, dass alle profitieren könnten, sagte die Vorsitzende Richterin. Doch der 27-Jährige reagierte schockiert und lehnte eine offene Dreier-Beziehung ab. Von seiner Freundin forderte er eine Entscheidung. Die Frau wollte daraufhin die Beziehung zu ihrem Freund retten und zog zunächst bei ihrer Mutter ein.
Aus Wut zugestochen
In dieser Krise habe sich der 27-Jährige Unterstützung im Familien- und Bekanntenkreis gesucht, berichtete die Vorsitzende Richterin. Sein Umfeld habe ihn bestärkt, keine Dreier-Beziehung einzugehen. Der Angeklagte fühlte sich demnach zunehmend ungerecht behandelt und warf dem Mitbewohner vor, alle gegen ihn aufzuhetzen. Der Mann sei wütend geworden, er habe dem 27-Jährigen die Schuld gegeben, dass sich viele von ihm abwendeten.
Als der 27-Jährige dann an einem Abend in die Wohnung kam, sprachen die beiden auf dem Balkon miteinander. Dann sei der heute 38-Jährige dem Mitbewohner in die Küche gefolgt - voller Wut. Dort stach er mit einem Messer neunmal zu. Zumindest der letzte Stich sei erfolgt, als der 27-Jährige auf dem Boden lag, sagte die Richterin. Der tödlich Verletzte starb am Tatort.
Täter alarmierte die Polizei
Der Angeklagte wusch sich nach der Tat die Hände, bemerkte, dass er sich auch selbst verletzt hatte und wählte den Notruf. Als die Polizei kam, habe er um seine Festnahme gefleht, sagte die Richterin. Sie verwies darauf, dass der Mann die Entscheidung des Mitbewohners hätte akzeptieren müssen. Für den Konflikt, der zur Tötung führte, sei allein der Angeklagte verantwortlich.
In ihren Plädoyers hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags und sechs Jahre Freiheitsstrafe.
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