Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete in der Stadt Bremen nicht stark erhöhen. Sie können bei laufenden Verträgen höchstens 15 Prozent mehr Geld in drei Jahren verlangen, wie der Bremer Senat beschloss. Der Senat verlängert damit eine entsprechende Regelung um weitere fünf Jahre. Ausnahmen gelten bei Modernisierungen und Staffelmietverträgen.
Bundesweit liegt die Grenze bei 20 Prozent. Die Länder können sie aber für bestimmte Orte senken, wenn Wohnraum fehlt und teuer ist. Für Neuverträge greift in der Stadt Bremen die Mietpreisbremse: Die Miete darf höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Für Bremerhaven gibt es keine eigenen Regelungen zur Begrenzung der Miete.
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