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Habeck sieht Deutschland gut gerüstet bei Gasversorgung

Habeck ist in puncto Gasversorgung zuversichtlich. / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Habeck ist in puncto Gasversorgung zuversichtlich. / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der Wirtschaftsminister sieht die Gaskrise als beendet an. Deutschland habe seine Hausaufgaben gemacht. Die Alarmstufe eines Notfallplans gilt aber weiterhin.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht Deutschland bei der Gasversorgung gut gerüstet. Der Grünen-Politiker sagte bei einem Besuch der Meyer Werft in Papenburg, Deutschland habe seine Hausaufgaben weitgehend gemacht. Die Gasspeicher seien für den nächsten Winter wieder sehr gut gefüllt. Über die LNG-Terminals gebe es auch eine Puffer-Kapazität. 

Die Lage sei insofern noch unter Beobachtung, als es im südosteuropäischen Raum eine Abhängigkeit von Gas gebe, das über die Türkei oder über die Ukraine aus Russland komme. Da hänge dann zum Beispiel Österreich dran. Für Deutschland sei die unmittelbare «Bedrohungsnot» abgewendet. Zur Preisentwicklung sagte Habeck, die verfügbare Menge an Gas werde steigen. Das werde einen Preiseffekt haben, der dann auch in den deutschen Gas- und Strompreisen ankommen werde.

Vor mehr als zwei Jahren hatte die Bundesregierung als Reaktion auf eine starke Drosselung russischer Gaslieferungen die sogenannte Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen - die zweite von drei Stufen. Habeck hatte damals zudem ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, damit der Gasverbrauch in der Industrie sinkt und Gas stattdessen eingespeichert werden kann. Deutschland hat inzwischen die frühere Abhängigkeit von russischem Gas überwunden. Am Mittwochabend sagte Habeck bei einem Bürgerdialog der «Neuen Osnabrücker Zeitung», es gebe keine Gasmangellage mehr.

Die Deutsche Umwelthilfe forderte, die Bundesregierung müsse die Alarmstufe des Notfallplans Gas unverzüglich zurücknehmen und auf die Frühwarnstufe reduzieren. Damit sei auch klar, dass es keines Weiterbaus neuer LNG-Terminals bedürfe. Das LNG-Beschleunigungsgesetz, mit dem die neuen Anlagen in einem verkürzten Verfahren und mit reduziertem Rechtsschutz errichtet werden dürfen, müsse umgehend aufgehoben werden. 

 

 

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