Die Naturschutzorganisation BUND geht gerichtlich gegen die Fischerei mit Grundschleppnetzen im deutschen Meeresschutzgebiet Doggerbank in der Nordsee vor. Gegen eine Fangerlaubnis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage am Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht, wie der Verband mitteilte. Zuvor hatte die Bundesregierung nach Angaben des BUND einen Widerspruch gegen die Grundschleppnetzfischerei in dem Schutzgebiet zurückgewiesen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage.
Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind. Meeresschützer kritisieren die Fangmethode, da sie unter anderem den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.
«Mit der heutigen Klage wollen wir das europäische Naturschutzrecht in Deutschland grundlegend stärken», sagte der Vorsitzende des BUND, Olaf Bandt, in einer Mitteilung. «Solange die zerstörerische Fischerei mit Grundschleppnetzen in wertvollen Meeresschutzgebieten wie der Doggerbank erlaubt ist, kann von effektivem Meeresschutz keine Rede sein.» Bandt verwies darauf, dass andere Umweltverbände in Spanien und Frankreich bereits ähnliche Verfahren gestartet hätten. In Spanien und Griechenland sei die Grundschleppnetzfischerei aus Meeresschutzgebieten bereits komplett verbannt, sagte er.
Doggerbank liegt mitten in der Nordsee
Anders als für andere deutsche Meeresschutzgebiete in der Nordsee, wie Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff, in denen die Fangmethode seit vergangenem Jahr ganz oder teilweise untersagt ist, gibt es für die Doggerbank bislang keine solche Restriktion.
Die Doggerbank ist die größte Sandbank in der Nordsee und reicht auch in die Staatsgebiete Dänemarks, Großbritanniens und der Niederlande. Die Sandbank, die dauerhaft von der Nordsee überspült ist, ist ein Lebensraum unter anderem für Seehunde und Schweinswale.
Im vergangenen Jahr hatte der BUND ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar sei - auch, da es bislang keine Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen gab. Solche Verträglichkeitsprüfungen, wie es sie etwa für große Bauprojekte gibt, seien Kern des europäischen Naturschutzrechts und auch auf die Fischerei anzuwenden, so die Naturschützer. Der BUND misst dem Verfahren um die Doggerbank daher auch eine Bedeutung für den EU-weiten Meeresnaturschutz zu.
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