Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Eilverfahren gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer eingeleitet. Der Grund für das Verfahren sei die ausbleibende Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH), die für ein sensibles Ökosystem wie das Wattenmeer rechtlich vorgeschrieben ist, teilte der Verband mit. Die Ölförderung sei daher rechtswidrig.
«Wir nehmen nicht hin, dass die gesetzlichen Schutzvorgaben seit Jahren ignoriert werden», erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner. Das Wattenmeer sei ein einzigartiger Lebensraum, der nicht für kurzfristige wirtschaftliche Interessen geopfert werden dürfe.
Das Verfahren baue auf der bereits im Oktober eingereichten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf, sagte der Leiter für Energie und Klimaschutz der Umwelthilfe, Constantin Zerger. Ziel sei ein sofortiger Förderstopp, bis die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sein.
Förderung seit 1987
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee störungsfrei gefördert. Nach Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. 10 bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar. Im Mai hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Wintershall zog entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.
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