Im Prozess um einen mutmaßlichen Brandanschlag auf ein Jugendzentrum in Bremen haben die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten. Die Männer hätten sich in der Nacht zum 16. Februar 2020 zum Trinken und Feiern getroffen und seien damals im Jugendzentrum gelandet, um die Toilette zu benutzen, ließen sie über ihre Verteidiger erklären. Einer, ein 29-Jähriger, habe sich nahe einem Kleiderständer eine Zigarette angezündet, sagte dessen Anwalt. Er habe eine kleine Flamme gesehen, aber nie gedacht, dass sich daraus ein Feuer entwickeln würde, und wenig später den Raum verlassen, hieß es in einer Erklärung. «Leider kann ich es nicht rückgängig machen», las der Anwalt für seinen Mandanten vor.
Rechtsextremistischer Hintergrund?
Die beiden anderen Angeklagten waren den Angaben zufolge zu dem Zeitpunkt in einem anderen Raum und bekamen von dem Vorfall nichts mit. Sie wiesen jegliche Tatbeteiligung von sich. Die Polizei ordnet die Angeklagten der rechtsextremistischen Szene zu.
Übereinstimmend berichteten alle drei, dass sie in dieser Nacht sehr betrunken gewesen seien. Als einer von ihnen habe zur Toilette müssen, seien sie zum Jugendzentrum gegangen, weil es üblicherweise offen gewesen sei. Während die beiden anderen Tischfußball gespielt hätten, habe sich der 29-Jährige umgesehen und sei in den Raum mit dem Kleiderständer gelangt. Von einem Konzert in dem Gebäude habe er nichts mitbekommen. Das Jugendzentrum habe er nicht gekannt.
Rauchvergiftungen und psychische Probleme
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vor. Demnach sollen sie um Mitternacht im ersten Stock des selbstverwalteten Jugendzentrums «Die Friese» absichtlich Bekleidung angezündet haben. Die Flammen griffen auf Einrichtungsgegenstände über.
Während des Brandes waren 33 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Das Feuer wurde schnell bemerkt, die Feuerwehr löschte die Flammen. Laut Anklage erlitten drei Menschen Rauchvergiftungen und psychische Probleme. Die Ermittler schätzen den Sachschaden auf rund 180.000 Euro.
Der Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft übernahmen damals die Ermittlungen. Die Ermittler entdeckten am Tatort zwei Aufkleber, einer hatte einen rechtspopulistischen Bezug. Opfervertreter werfen den Behörden Fehler vor. Obwohl es schnell erste Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gegeben habe, hätten die Ermittler erst eineinhalb Jahre danach Wohnungen und Autos der Verdächtigen untersucht. Die Polizei habe entdeckte Neonazi-Propaganda größtenteils nicht als Beweismittel beschlagnahmt.
In dem Prozess geht es auch um einen Angriff auf einen Busfahrer. Der 41-jährige Angeklagte soll im August 2024 die Scheibe einer Fahrerkabine zerstört und den Fahrer mit den Fäusten geschlagen haben. Diese Tat räume sein Mandant vollständig ein, sagte dessen Verteidiger. Der Angeklagte sei stark alkoholisiert gewesen, es tue im sehr leid. Fragen zu den Angaben der Angeklagten wollte die Verteidigung zunächst nicht beantworten.
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