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Kein Volksbegehren zu Streit um Platanen am Weserufer

„Platanen bleiben!“ steht auf einem Stromkasten vor den Platanen am Weserufer. / Foto: Sina Schuldt/dpa
„Platanen bleiben!“ steht auf einem Stromkasten vor den Platanen am Weserufer. / Foto: Sina Schuldt/dpa

Bremerinnen und Bremer werden nicht über den Erhalt der Platanen am Weserdeich abstimmen können, da das Volksbegehren für unzulässig erklärt wurde.

Bremerinnen und Bremer werden nicht über den Erhalt der Platanen am Weserdeich abstimmen. Der Staatsgerichtshof hat am Montag ein Volksbegehren einer Bürgerinitiative für unzulässig erklärt. Um die 136 Bäume am Ufer der Weser hatte es einen langen Streit gegeben.

Das Umweltressort plant, die Platanen zu fällen. Sie sollen für den Hochwasserschutz weichen. Der Deichabschnitt soll von Grund auf neu gebaut und erhöht werden. «Wir tun uns immer schwer damit, Bäume zu fällen», betonte Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne). Doch nur so könne der Stadtteil Neustadt vor Hochwasser geschützt werden. «Dafür müssen - das sagen uns Gutachten und zahlreiche Deichbauingenieure - die Platanen weichen.»

Mit dem Beschluss des Staatsgerichtshofs können die Pläne für den Deichabschnitt nun umgesetzt werden, teilte das Umweltressort mit. Der Bremer Senat hatte schon im Dezember 2022 ein entsprechendes Volksbegehren abgelehnt.

Die Bürgerinitiative Platanen am Deich wollte per Volksbegehren und späterem Volksentscheid über ein alternatives Konzept abstimmen lassen. Die Initiatoren gehen davon aus, dass der Deich auch mit den Platanen sicher ist. Daraus wird jetzt nichts.

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