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Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Kreis Uelzen als rechtswidrig erklärt

Ein Wolf wartet in seinem Gehege auf Futter. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Ein Wolf wartet in seinem Gehege auf Futter. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet, dass die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Kreis Uelzen rechtswidrig war, da Naturschutzvereinigungen nicht angehört wurden und das Gebiet zu groß war.

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Kreis Uelzen war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Freitag entschieden, wie es am Abend mitteilte. Der Landkreis hatte die Ausnahmegenehmigung im Jahr 2021 für einen Wolf erteilt, der Schafe gerissen hatte. Der Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht argumentierte, dass der Kreis für die Ausnahmegenehmigung Naturschutzvereinigungen die Möglichkeit zur Stellungnahme hätte geben müssen. Darüber hinaus sei das Gebiet, für das die Ausnahmegenehmigung galt, zu groß gewesen. Die Wahrscheinlichkeit den vorgesehenen Wolf zu töten, sei daher zu gering gewesen.

Der Landkreis hatte die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum 15. Januar bis 30. Juni 2021 erteilt. In der Zeit wurde der Wolf allerdings nicht geschossen.

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