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Mord aus Rache? Angeklagter schweigt im Prozess

Der 25-jährige Angeklagte sitzt derzeit in Einzelhaft. / Foto: Michael Matthey/dpa
Der 25-jährige Angeklagte sitzt derzeit in Einzelhaft. / Foto: Michael Matthey/dpa

Ein 25-Jähriger soll in der Schweiz einen Asylbewerber getötet haben - aus Rache. Dafür muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. Dabei geht es auch um eine vorgetäuschte Liebesbeziehung.

Ein 25-Jähriger, der einen Bewohner einer Asylunterkunft in der Schweiz aus Rache getötet haben soll, muss sich seit heute wegen Mordes vor Gericht verantworten. Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig hat er geschwiegen. Daher wurde lediglich die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Opfer am Abend des 13. Juni 2023 in Haute-Nendaz getötet zu haben.

Der 25-jährige Deutsch-Afghane habe mit einem langen Armeemesser mit gezackter Klinge dem Opfer in die Brust gestochen. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte zusammen mit seiner Schwester den mutmaßlich gewaltsamen Tod ihres Vaters im Jahr 2022 rächen wollte. Sie seien davon ausgegangen, dass der Asylbewerber den Vater umgebracht hat.

Racheplan des Angeklagten und seiner Schwester

Für ihren Racheplan hätten der Angeklagte und seine Schwester das Opfer in den sozialen Medien ausfindig gemacht, so die Anklage. Die Schwester, die mittlerweile in Pakistan lebt, habe dann unter einer falschen Identität eine Liebesbeziehung zu dem Asylbewerber aufgebaut. Nachdem diese zunächst ausschließlich online verlaufen war, plante die Frau für den Tattag ein vermeintliches Überraschungstreffen. Dazu hatte sie zuvor Kontakt mit einem Freund des Asylbewerbers aufgenommen, der das Opfer zum Tatort locken sollte. Die Schwester selbst erschien dort nicht.

Der Angeklagte hatte den Tatort in der Nähe eines Parkplatzes den Angaben nach zuvor mit seiner damaligen Lebensgefährtin, gegen die separat ermittelt wird, ausgekundschaftet. Auch gegen den Freund des Opfers wird laut Staatsanwaltschaft separat ermittelt.

Am Tatort habe der Angeklagte Internetprobleme mit seinem Handy vorgetäuscht. Die Ablenkung habe er genutzt, um auf das Opfer einzustechen. Der Verletzte sei dann geflohen und wenig später auf einem Parkplatz stark blutend zusammengebrochen. Das Handy des Angeklagten habe er dabei unter sich begraben. Von einem Radfahrer alarmierte Rettungskräfte stellten später den Tod des Opfers fest. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin flohen, nachdem der 25-Jährige seine Jacke und die Tatwaffe in der Nähe weggeworfen habe.

Einzelhaft des Angeklagten wird noch einmal Thema

Zum nächste Prozesstermin Ende Juli sollen Polizisten aus der Schweiz angehört werden. Die Zeugen hätten ihre Flüge bereits gebucht, sagte der Vorsitzende Richter. Derzeit ermittele die Schweizer Polizei noch in dem Fall. Die Ermittlungen sollen aber in diesem Monat abgeschlossen werden.

Bis zum zweiten oder dritten Prozesstag im August will das Gericht auch noch einmal über die Haftbedingungen urteilen. Derzeit sitzt der Angeklagte in Einzelhaft.

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