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Als Kind missbraucht - Betroffener und Kirche einigen sich

Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn sexuell missbraucht zu haben - und fordert ein hohes Schmerzensgeld. Jetzt einigte er sich mit dem Bistum Hildesheim. (Archivbild) / Foto: Michael Matthey/dpa
Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn sexuell missbraucht zu haben - und fordert ein hohes Schmerzensgeld. Jetzt einigte er sich mit dem Bistum Hildesheim. (Archivbild) / Foto: Michael Matthey/dpa

Weil er als Messdiener von einem Pfarrer vergewaltigt wurde, verlangt Jens Windel Schmerzensgeld vom Bistum Hildesheim. Das Gericht regt eine Mediation an. Nun gibt es eine Einigung.

Im Rechtsstreit zwischen einem Missbrauchs-Betroffenen und der katholischen Kirche hat es einen Vergleich gegeben. Über den Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden, teilte das Bistum Hildesheim mit. Zunächst hatte darüber die «Hildesheimer Allgemeine Zeitung» berichtet. Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen Pfarrer, ihn als Messdiener im Alter von neun bis elf Jahren im Pfarrhaus von Sorsum mehrfach vergewaltigt zu haben. Er verlangte in seiner Klage gegen das Bistum im Zuge der Amtshaftung mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld. 

Ein Bistumssprecher sagte, dass das Bistum Hildesheim sich bereiterklärt habe, Jens Windel in Fragen, die seine Gesundheit betreffen, auch finanziell zu unterstützen. Außerdem habe sich das Bistum zu einer finanziellen Unterstützung der Betroffeneninitiative Hildesheim verpflichtet. Windel hatte als erster Missbrauchs-Betroffener gegen die katholische Kirche in Niedersachsen geklagt.

Beschuldigter Pfarrer soll Serientäter gewesen sein

Der beschuldigte Geistliche war Windels Religionslehrer in der Grundschule, er hatte ihn als Messdiener angeworben. Der Pfarrer war laut Windel ein Serientäter, 18 Betroffene meldeten sich demnach. Von der katholischen Kirche erhielt der Kläger bislang in vier Schritten 50.000 Euro als freiwillige Zahlung. «Die bisherigen Summen bagatellisieren mein Erlebtes», sagte Windel vor dem Prozess im November 2024 der Deutschen Presse-Agentur.

Am ersten Verhandlungstag hatte das Landgericht Hildesheim vorgeschlagen, dass Windel und das beklagte Bistum Hildesheim mit Hilfe eines Güterichters eine Einigung finden sollten. Diesem Vorschlag der Zivilkammer stimmten beide Seiten zu. Das Bistum hatte die Abweisung der Klage beantragt und angeführt, dass die Taten verjährt seien.

Tatsächlich sagte der Richter damals, die Taten dürften verjährt sein. Eine in einer Güteverhandlung vereinbarte Schmerzensgeldzahlung könne aber eine genugtuende Wirkung für den Kläger haben, auch wenn dadurch das erlittene Leid nicht kompensiert werde.

Ehemaliger Messdiener nennt Ergebnis «nicht zufriedenstellend»

Dem Zeitungsbericht zufolge bestätigte Windel die Einigung mit dem Bistum, nannte das Ergebnis allerdings «nicht zufriedenstellend». Er habe keine Kraft mehr gehabt weiterzumachen. Die Aussicht auf eine endgültige Abweisung der Klage und Ungewissheit über Dauer und Ausgang eines Verfahrens in der nächsten Instanz hätten ihn zur Zustimmung bewogen. Zur Höhe des Schmerzensgeldes sagte er nichts. Das Bistum teilte der Zeitung mit, man habe sich gerne auf die Mediation eingelassen und eine «gute Einigung» erreicht. 

Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht dem Missbrauchsopfer eines Priesters 300.000 Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil war die bundesweit erste Gerichtsentscheidung dieser Art.

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