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Wahlwerbung: Datenschutzbeauftragter warnt vor unerwünschter Post

Immer wieder beschweren sich Menschen beim Datenschutzbeauftragten über persönliche Wahlwerbung im Briefkasten. (Symbolbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Immer wieder beschweren sich Menschen beim Datenschutzbeauftragten über persönliche Wahlwerbung im Briefkasten. (Symbolbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Niedersachsens Datenschutzbeauftragter warnt vor unerwünschter Wahlwerbung und erklärt Rechte der Einwohner bei Datenweitergabe.

Wer keine persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten will, kann der Übermittlung seiner Daten zu diesem Zweck widersprechen. Darauf weist Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper hin. 

Aufkleber am Briefkasten mit der Aufschrift «Werbung verboten» reichten in diesem Fall nicht aus, denn grundsätzlich dürfen die Parteien in den sechs Monaten vor einer Wahl die Daten aus dem Melderegister abfragen. Die Einwohner haben aber das Recht, dieser Weitergabe zu widersprechen. In vielen Kommunen gebe es dafür digitale Widerspruchsformulare, hieß es.

Gibt es keinen Widerspruch, können die Parteien den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift für Wahlwerbung nutzen. Für andere Zwecke wie eine Anwerbung von Mitgliedern ist die Nutzung nicht erlaubt. Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Parteien die Daten löschen.

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