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Gehaltsplus für Weil-Mitarbeiterin war rechtmäßig

Ordner der CDU mit Aufschrift „Gehaltsaffäre Weil“ stehen im niedersächsischen Landtag. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
Ordner der CDU mit Aufschrift „Gehaltsaffäre Weil“ stehen im niedersächsischen Landtag. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Heute befragt der Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags Zeugen im Streit um die Gehaltserhöhung einer engen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Die Staatskanzlei sieht die Gehaltserhöhung einer engen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Stephan Weil weiterhin als rechtmäßig an. Es hätten sich keine rechtlichen Bedenken ergeben, sagte ein Abteilungsleiter der Staatskanzlei am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Landtags.

Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion sagte, die Befragung habe klar ergeben, dass die Eigenmächtigkeiten des Chefs der Staatskanzlei noch deutlich weiter gingen, als bisher anzunehmen gewesen war. Die CDU fordert die Entlassung von Staatskanzleichef Jörg Mielke. In vorherigen Ausschusssitzungen wurden unter anderem Mielke und Finanzminister Gerald Heere (Grüne) befragt.

In dem Ausschuss geht es um die Frage, ob die Anhebung der Bezüge der Weil-Mitarbeiterin zulässig war. Die oppositionelle CDU spricht von einer «Gehaltsaffäre», weil für eine einzelne Person die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden seien. Die Staatskanzlei hatte den Vorwurf, die höhere Bezahlung sei nicht rechtmäßig, bereits mehrfach zurückgewiesen.

Die Bezahlung der ranghohen Weil-Mitarbeiterin hatte sich durch die Änderung laut Staatskanzlei nach Ablauf der Probezeit um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22.600 Euro im Jahr. Die Mitarbeiterin ist seit Februar 2023 in der Staatskanzlei angestellt. Sie ist weiterhin auf dem Posten und erhält das höhere Gehalt.

Im Zusammenhang mit der höheren Bezahlung der wichtigen Mitarbeiterin von Weil ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen Unbekannt eingeleitet.

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