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Opposition beklagt: Staatsanwaltschaft ist unterbesetzt

Abgeordnete nehmen an der Bürgerschaftssitzung im Plenarsaal teil. / Foto: Sina Schuldt/dpa
Abgeordnete nehmen an der Bürgerschaftssitzung im Plenarsaal teil. / Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Senat schaffe es nicht, die Kernfunktion des Staates sicherzustellen, klagt die CDU-Fraktion. Laut Justizsenatorin Schilling hingegen gab es bei der Anklagebehörde sogar einen Stellenaufbau.

In einer Bürgerschaftsdebatte hat die Opposition eine Unterbesetzung der Bremer Staatsanwaltschaft beklagt. Der Senat Bovenschulte schaffe es nicht, angemessen die Kernfunktion des Staates sicherzustellen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Wiebke Winter, am Mittwoch im Parlament. Sie sprach von einem «Skandal». Auch Abgeordnete der Oppositionsparteien Bündnis Deutschland und FDP bemängelten einen Personalmangel bei der Staatsanwaltschaft. Anlass der Debatte war ein Antrag der CDU-Fraktion. Zu Oktoberbeginn 2023 gab es bei der Bremer Staatsanwaltschaft 14 289 unerledigte Verfahren, wie aus einer Senatsantwort hervorgeht.

Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) hingegen sagte, die CDU-Fraktion verschweige umfangreiche Maßnahmen des Senats. Die Regierung habe das Personal der Staatsanwaltschaft in den vergangenen acht Jahren von 157 auf 213 Vollzeitstellen erhöht. Es stimme, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoch sei. «Und das ist mir mehr als bewusst.» Es handle sich allerdings nicht allein um ein Bremer Problem. Schilling zufolge sind alle Staatsanwaltschaften in Deutschland mit hohen Eingangszahlen und aufwendigeren Ermittlungen beschäftigt. Der Antrag der CDU-Fraktion, der eine Verstetigung von Personal fordert, wurde abgelehnt.

Zudem kam es am Mittwoch gegen 9.40 Uhr zu einem ungewöhnlichen Zwischenfall: Zwölf Umweltaktivistinnen und -aktivisten betraten die Bürgerschaft und protestierten, wie die Polizei mitteilte. Sie sollen sich unter anderem auf Treppen gelegt haben. Die Polizei stellte Personalien fest und ermittelt wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

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