Urteile sollten aus Sicht des Bremer Datenschutzbeauftragten künftig kostenlos auf der Internetseite der Gerichte veröffentlicht werden. Die Entscheidungen der Gerichte sollten online für alle zur Verfügung gestellt werden, fordert Timo Utermark bei der Vorstellung seines Jahresberichts. Das würde Anwälten, der Verwaltung und Interessierten unnötige Kosten ersparen.
Das Datenschutzniveau in Bremen sei hoch, zieht Utermark Bilanz. Ein Beispiel sei die Gesetzesänderung zum Einsatz von Telepräsenzrobotern, die länger erkrankten Schülerinnen und Schüler ermöglichten, sich zum Unterricht dazuzuschalten. Ein neuer Absatz im Gesetz ermögliche nun die Übertragung von Ton, Bild und Video ohne vorherige Zustimmung der Eltern der Mitschüler. Die Daten dürfen jedoch nicht gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden.
Mehrere Missstände beim Datenschutz seien vergangenes Jahr behoben worden, teilte der Landesbeauftragte weiter mit. Nach Beschwerden wurden etwa Videoüberwachungen von Angestellten beendet. Außerdem hatten einige Patienten unter Pseudonym online Rezensionen zu Ärzten erstellt, die darauf mit Nennung der Klarnamen reagierten. Die Antworten wurden bei Google wieder gelöscht.
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