loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Abwahlverfahren gegen Bürgermeisterin Heike Horn auf Langeoog

Aus persönlichen Gründen könne sie ihre Amtsgeschäfte vorerst nicht weiterführen, teilte Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn vor rund zwei Wochen mit. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Aus persönlichen Gründen könne sie ihre Amtsgeschäfte vorerst nicht weiterführen, teilte Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn vor rund zwei Wochen mit. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Gemeinderat auf Langeoog entscheidet über Abwahlverfahren gegen Bürgermeisterin Heike Horn. Eine Zustimmung wird erwartet.

Auf der ostfriesischen Insel Langeoog stimmt der Gemeinderat über ein Abwahlverfahren von Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) ab. In einer öffentlichen Sitzung soll heute (18.00 Uhr) über einen entsprechenden Antrag nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz entschieden werden, wie aus Angaben der Gemeinde hervorgeht. 

Angenommen ist der Antrag, wenn eine Mehrheit von drei Viertel der Ratsmitglieder zustimmt. Der Gemeinderat zählt zehn Mitglieder und die Bürgermeisterin. Der Abwahlantrag ist der einzige Tagesordnungspunkt - eine Aussprache ist nicht vorgesehen. 

Horn war 2019 das Amt als Inselbürgermeisterin auf der rund 1.700 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Nordseeinsel angetreten. Die Rathauschefin hatte am 11. Oktober Rat und Verwaltung der Inselgemeinde mitgeteilt, aus persönlichen Gründen die Amtsgeschäfte «auf absehbare Zeit nicht mit der erforderlichen Intensität» weiterführen zu können. Horn schlug laut einer Mitteilung neben anderen Optionen selbst die Abwahl vor. 

Zustimmung zu Abwahlverfahren erwartet

«Für die Inselgemeinde Langeoog ist aus meiner Sicht die intensive weitere Fortführung der Amtsgeschäfte von hoher Bedeutung, daher wäre die Abwahl und die mögliche Annahme ein eindeutiger Schnitt für die Bürgerinnen, Bürger, den Gemeinderat und die Belegschaft», sagte Horn in der Mitteilung. Als gewählte Mandatsträgerin sei es ihre vorderste Verantwortung, die besten Handlungsoptionen für ihre Kommune auszuloten.

Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Bereits der Antrag für das Abwahlverfahren war von allen Ratsmitgliedern unterschrieben worden. Sollte der Rat für die Einleitung der Abwahl stimmen, folgt binnen vier Monaten ein Abwahlverfahren durch die Wählerinnen und Wähler - es sei denn, die Bürgermeisterin tritt vorher freiwillig von ihrem Amt zurück.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten