An den Hauptbahnhöfen in Bremen und Hannover sind im Januar 2025 Waffen verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gelte vom 1. bis zum 31. Januar, und zwar montags bis donnerstags von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie freitags bis montags von 15.00 Uhr bis 2.00 Uhr, teilte die Bundespolizeidirektion Hannover mit. Untersagt ist demnach das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß-, und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Mit dem Verbot reagiert die Bundespolizei darauf, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, vor allem Messer, deutlich wahrnehmbar seien. Dies beeinflusse die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung.
Die Einhaltung der Verfügung wird den Angaben zufolge von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Wer sich den Verboten widersetzt, dem droht laut Bundespolizei ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot oder auch ein Beförderungsausschluss. Bei uneinsichtigen Menschen sei auch ein Zwangsgeld möglich, teilten die Beamten mit.
Die Bundespolizeidirektion wies darauf hin, dass in Gefahrensituationen ein sogenannter Schrillalarm oder Taschenalarm hilfreich sein könne. Mit dem Auslösen des Alarms erklinge ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam mache. Ziel sei, Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrer Tat abzubringen.
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