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Versuchter Mord mit Quecksilber: Urteil ist rechtskräftig

Das Paar, das einem Kleinkind Quecksilber spritzte, muss lange im Gefängnis bleiben - das Urteil gegen beide Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Paar, das einem Kleinkind Quecksilber spritzte, muss lange im Gefängnis bleiben - das Urteil gegen beide Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Vater und seine neue Lebensgefährtin spritzten der kleinen Tochter des Mannes Quecksilber. Sie wurden in Hannover zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Damit wollte das Paar sich nicht abfinden.

Das Urteil gegen ein Paar aus Springe bei Hannover wegen eines Mordversuchs an der 20 Monate alten Tochter des Mannes ist rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Der 30-jährige Vater des Kleinkinds hatte im vergangenen April eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren erhalten, seine Ex-Lebensgefährtin (34) war zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Beide sind deutsche Staatsbürger.

Bei den zwei Quecksilber-Injektionen im Juli 2023 sei es den Angeklagten darauf angekommen, dass das Kind schwer erkranke und in Siechtum verfalle, hieß es in der Begründung des Urteils. Das Paar habe billigend in Kauf genommen, dass das Mädchen auch infolge der Vergiftung sterben könne.

Quecksilber erst bei dritter OP zufällig entdeckt

Der Vater habe sich an seiner früheren Ehefrau und Kindesmutter rächen wollen. Die neue Lebensgefährtin habe durch die gemeinsame Tatbegehung ihre Beziehung zu dem 30-Jährigen festigen wollen. Bei der Überprüfung des Urteils seien keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt worden, hieß es vom BGH. 

Das Mädchen erlitt nach der Quecksilber-Injektion laut Anklage eine eitrige Infektion im Fuß und Hautausschlag am ganzen Körper. Erst bei dem dritten operativen Eingriff wurde das Quecksilber im Körper des Kindes zufällig gefunden. Als Spätfolgen kommen dem Rechtsanwalt des Mädchens zufolge Lähmungen, Sprachstörungen sowie kognitive Einschränkungen infrage.

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