Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hält den mutmaßlichen 18 Jahre alten Täter nach dem tödlichen Treppensturz im Juli im Bahnhof Uelzen für schuldunfähig. Sie stellte einen Antrag im Sicherungsverfahren bei der großen Jugendkammer des Landgerichts der Hansestadt, erklärte Staatsanwalt Jan Christoph Hillmer. Bis 21 Jahre gilt man als heranwachsend. Der junge Mann sei zwar schuldunfähig, aber trotzdem gefährlich, führte er aus. Bisher habe er sich nicht zu dem Vorfall geäußert.
«Es ist davon auszugehen, dass es um die Erlangung des Smartphones ging», sagte Hillmer. Der geduldete Asylbewerber aus Marokko soll einen 55 Jahre alten Familienvater auf der Durchreise eine Treppe hinuntergestoßen beziehungsweise getreten haben. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der Verdacht des Mordes aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge stehe im Raum.
Ein Sachverständiger hatte Anhaltspunkte für eine Erkrankung des mutmaßlichen Täters ausgemacht. «Zum Zeitpunkt der Tat war er demnach schuldunfähig aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung», ergänzte Hillmer. Der junge Mann, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll regelmäßig THC-Betäubungsmittel (Haschisch oder Marihuana) konsumiert haben.
Tetrahydrocannabinol (THC) ist der psychoaktive, berauschende Wirkstoff in Cannabis. Dies könne Auswirkungen auf die Erkrankung haben, sei aber nicht unmittelbar für die Tat verantwortlich. Es wurde die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Hillmer ging davon aus, dass das Gericht die einstweilige Unterbringung in der Klinik zeitnah entscheidet.
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