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Sohn getötet - BGH hebt Urteil gegen Vater auf

Der BGH hat ein Mord-Urteil gegen einen Vater zum Teil aufgehoben. (Archivbild) / Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa
Der BGH hat ein Mord-Urteil gegen einen Vater zum Teil aufgehoben. (Archivbild) / Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Vater ersticht seinen siebenjährigen Sohn im Schlaf. Wie war es bei der Tat um seine Schuldfähigkeit bestellt? Das muss noch einmal neu geprüft werden.

Der Fall eines von seinem Vater getöteten siebenjährigen Jungen aus Bremen muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil gegen den Vater großteils auf. Das Landgericht Bremen muss sich jetzt noch einmal eingehend mit der Schuldfähigkeit des Mannes auseinandersetzen.

Das Gericht hatte den damals 47-Jährigen im vorigen Jahr wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Er soll seinem Sohn im September 2023 erst ein Schlafmittel gegeben und ihn dann erstochen haben. Danach versuchte er, sich selbst umzubringen, wurde aber gerettet. Er hatte die Tat gestanden.

Der Junge war an dem Wochenende zu Besuch bei dem Vater. Der Mann lebte seit einem Jahr getrennt von der Mutter. Dass seine Ex-Frau einen neuen Partner hatte, soll er schlecht verkraftet haben.

Schuldfähigkeit muss neu beurteilt werden

Die Kammer hatte angenommen, dass der Mann bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig war. Der Vater leidet seit vielen Jahren an einer mittelschweren Depression. Wenige Tage vor der Tat soll er sämtliche Medikamente auf eigene Faust abgesetzt haben. Ein Gutachter hatte ihm außerdem eine schizoaffektive Störung bescheinigt und eine «hirnorganische Komponente» nicht ausgeschlossen.

Diese «komplexe Gemengelage» an Erkrankungen habe das Landgericht in seinem Urteil nicht ausreichend erörtert, entschied der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Es sei nicht nachvollziehbar, wie sich das alles konkret auf die Tat ausgewirkt habe. Die Schuldfähigkeit des Mannes müsse darum noch einmal neu beurteilt werden.

Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte eine Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg. Ursprünglich hatte auch der Angeklagte Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Er zog seine Revision jedoch wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung am Bundesgerichtshof zurück.

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