Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheidet heute (10.30 Uhr) über die Arbeitszeit von Schuldirektoren. Die Verwaltungsgerichte in Osnabrück und Hannover hatten Klagen einer Grundschuldirektorin und eines Grundschulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen.
Die Kammern hatten argumentiert, dass die individuelle Arbeitszeitüberschreitung nicht nachgewiesen werden konnte. Die beiden inzwischen pensionierten Beamten gingen in Berufung. Statt eines Freizeitausgleichs wollen sie nun eine finanzielle Entschädigung.
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