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Mit Hammer nach EM-Spiel gedroht - Mann muss in Psychiatrie

Das Landgericht Hamburg wertete den Angriff mit einem Molotowcocktail als versuchten Totschlag. (Archivfoto) / Foto: Bodo Marks/dpa
Das Landgericht Hamburg wertete den Angriff mit einem Molotowcocktail als versuchten Totschlag. (Archivfoto) / Foto: Bodo Marks/dpa

Nach einem Spiel bei der EM in Hamburg bedroht ein Mann Menschen auf der Reeperbahn mit einem Hammer und einem Brandsatz. Polizisten schießen auf ihn. Ein Gericht stellt seine Schuldunfähigkeit fest.

Mit einem Schieferhammer und einem Brandsatz ist ein Mann nach einem EM-Spiel in Hamburg auf Polizisten und Passanten losgegangen - jetzt muss er für längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Der Beschuldigte leide unter Wahnvorstellungen und sei schuldunfähig, hieß es nach Angaben einer Gerichtssprecherin in einem Urteil des Landgerichts. Die Unterbringung sei alternativlos, eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Der 39-Jährige aus dem niedersächsischen Buchholz in der Nordheide hatte am 16. Juni am Rande eines Fanmarsches nach dem Spiel Niederlande gegen Polen einen Polizisten und einen Passanten bedroht. Die Beamten stoppten den Mann an der Reeperbahn mit zwei Schüssen in die Beine, bevor er den Brandsatz zünden konnte. Das Gericht wertete die Situation mit dem Molotowcocktail als versuchten Totschlag. 

Angriff auf Mann in öffentlicher Toilette

In dem sogenannten Sicherungsverfahren wurde noch ein zweiter Vorfall verhandelt. Nach Feststellung der Strafkammer schmierte der Beschuldigte am 19. Januar 2024 ein Hakenkreuz, seinen Namen und einen judenfeindlichen Spruch an die Tür einer Herrentoilette in Buchholz. Als ein anderer Mann die Toilette betrat, kam es zum Streit. Der Beschuldigte beschimpfte ihn als «Hurensohn» und «Scheiß-Ausländer», schlug ihm ins Gesicht und trat auf seinen Kopf ein, als er zu Boden ging.

Dem Angegriffenen gelang es, in eine Toilettenkabine zu flüchten und sich einzuschließen. Der 39-Jährige schlug von außen mit einem Schieferhammer gegen die Tür und warf einen brennenden Feuerwerkskörper in die Kabine, der die Jacke des Mannes beschädigte. Der Angegriffene rief währenddessen die Polizei. Schon allein an diesen Taten zeige sich, dass der Beschuldigte untergebracht gehöre, sagte die Vorsitzende Richterin nach Angaben der Sprecherin. Der 39-Jährige und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.

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