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Minister: Keine Einkünfte für zur Schau gestellte Straftaten

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hält es für moralisch verwerflich, sich mit diesen Taten zu brüstet und damit auch noch Geld zu verdienen. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hält es für moralisch verwerflich, sich mit diesen Taten zu brüstet und damit auch noch Geld zu verdienen. (Archivbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Raser, die sich mit illegalen Autorennen in sozialen Netzwerken brüsten - und auch noch Geld damit verdienen. Das will die Justiz verhindern. Bislang fehlen die Möglichkeiten.

Influencer sollen mit im Netz zur Schau gestellten Straftaten nicht länger Geld verdienen können. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder wollen Gesetzeslücken schließen, um dies künftig zu verhindern. «Moralisch steht es auf unterster Stufe, wenn man eine Straftat nicht nur begeht, sondern sich im Netz damit brüstet und damit auch noch Geld verdient», sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann nach der Herbstkonferenz der Justizressorts in Berlin. 

Es gebe Influencer, die so ein Verhalten zum Geschäftsmodell entwickelt hätten. Als Beispiel nannte Wahlmann Beiträge über illegale Autorennen, die in sozialen Netzwerken teils live gestreamt würden. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Einziehung von Vermögen könne der Staat von den Betroffenen das von Internetplattformen gezahlte Geld jedoch nicht einziehen. «Das wollen wir ändern», so Wahlmann. «Hier besteht ganz dringend gesetzgeberischer Handlungsbedarf.»

Strukturen für die Vermögensabschöpfung gebe es bereits in den Ländern. Nun müsse noch ein breiteres rechtliches Spektrum geschaffen werden. Damit sei auch eine Arbeitsgruppe vom Bund und von den Ländern befasst.

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