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Kopfschuss vor Augen der Kinder - Urteil rechtskräftig

Im sogenannten Kopfschussverfahren hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Angeklagten verworfen. / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Im sogenannten Kopfschussverfahren hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Angeklagten verworfen. / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Vor den Augen der Kinder spielten sich grausame Szenen ab: Ein Schuss traf ihre Mutter im Gesicht. Der Vater und sein bester Freund standen vor Gericht. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Das Urteil gegen zwei Männer wegen eines versuchten Mordanschlags auf eine Frau vor den Augen ihrer Kinder in Delmenhorst ist rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten habe der Bundesgerichtshof zurückgewiesen, teilte das Landgericht Oldenburg mit. Die Prüfung habe keine Rechtsfehler ergeben. Das Landgericht hatte im Juni 2024 den Vater der Kinder als Drahtzieher sowie dessen besten Freund als Schützen zu je 14 Jahren Gefängnis wegen Mordversuchs verurteilt. Nach Angaben des Gerichts wollte der Vater der Kinder aus Eifersucht seine Ex-Frau töten lassen. Bei einer Übergabe der Kinder im Februar 2023 lauerte der Freund der Frau auf. Er schoss ihr den Angaben zufolge durch das Fenster ihres Autos in den Kopf. Die Frau überlebte schwer verletzt.

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