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Prozess wegen Holocaust-Leugnung: Kurz vor dem Abschluss

Die angeklagte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck spricht zu Beginn ihres Berufungsverfahrens im Landgericht mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath. / Foto: Markus Scholz/dpa Pool/dpa
Die angeklagte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck spricht zu Beginn ihres Berufungsverfahrens im Landgericht mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath. / Foto: Markus Scholz/dpa Pool/dpa

In Hamburg befasst sich das Landgericht mit Äußerungen der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Am zweiten Prozesstag soll die 95-Jährige Fragen zu ihrer Person beantworten.

Im Prozess gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in Hamburg könnte am 26. Juni ein Urteil fallen. Am Mittwoch wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Am nächsten Prozesstag sind nach bisheriger Planung Plädoyers und Urteil vorgesehen. Die in rechtsextremen Kreisen populäre 95-Jährige war 2015 vom Amtsgericht zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte die Seniorin Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es wegen zahlreicher Verzögerungen erst neun Jahre später. Vor dem Landgericht wirft die Staatsanwaltschaft der in Nordrhein-Westfalen wohnenden Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Seit Jahrzehnten befassen sich immer wieder Strafgerichte mit den Äußerungen von Haverbeck.

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg wirft ihr Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Haverbeck soll am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt haben, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins «Panorama» verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Wieder begleitete eine Medizinerin vom gerichtsärztlichen Notdienst die Angeklagte im Rollstuhl. Die 95-Jährige hatte bei Prozessauftakt am 7. Juni beklagt, es sei zu beschwerlich für sie, in so kurzen Abständen den langen Weg nach Hamburg auf sich zu nehmen. Die Vorsitzende Richterin stellte am Mittwoch in Aussicht, man könne schon an diesem Tag fertig werden. Doch das zerschlug sich schnell. Der Verteidiger stellte mehrere neue Anträge, über die die Kammer entscheiden musste. Er wollte unter anderem erreichen, dass die gesamte bisherige Beweisaufnahme wiederholt wird, weil Haverbeck ihr wegen Hörproblemen nicht richtig habe folgen können. Alle Anträge wurden abgelehnt.

Im Zuschauerraum saßen einige Unterstützer der Angeklagten, die mit Zwischenrufen störten. «Wer stört, den werde ich des Saales verweisen», ermahnte die Richterin. Vor dem Gerichtsgebäude standen wegen des Prozesses mehrere Polizeifahrzeuge.

«Ich habe nie den Holocaust geleugnet», hatte die alte Frau am ersten Verhandlungstag gesagt. Sie habe lediglich Fragen gestellt. Die Äußerungen in den TV-Beiträgen seien keine Fragen, sondern Tatsachenbehauptungen, hatte die Vorsitzende Richterin daraufhin betont. Auf die Frage, wie die Angeklagte denn heute zu ihren damaligen Aussagen stehe, hatte Haverbeck eine Äußerung wiederholt. Auch am zweiten Prozesstag betonte Haverbeck, sie werde seit Jahrzehnten verfolgt, weil sie Fragen stelle und Zweifel äußere.

Schließlich sollte die Angeklagte über ihren Lebenslauf berichten. Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin, ob es richtig sei, dass die Angeklagte bei der Hitler-Jugend gewesen sei und dass ihr 1999 gestorbener Ehemann ein «aktiver Nationalsozialist» gewesen sei, ging Haverbeck nicht näher ein. Ausführlicher erzählte sie mit fester Stimme von ihrer großen Liebe zur Natur, von ihrem Studium der Pädagogik, Politik und Philosophie sowie von ihrer vierjährigen «wunderschönen Zeit», in der sie in Schweden arbeitete.

2004 wurde Haverbeck erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits über zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld (NRW). 2022 war sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, die Haft wurde aber noch nicht angetreten.

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