Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die beiden Angeklagten - ein Libanese im Alter von 50 Jahren und ein 56-jähriger Deutsch-Libanese - hätten nicht der islamisch-schiitischen Organisation angehört. Die Verteidiger forderten am Donnerstag auch die Aufhebung der Haftbefehle, wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Mai Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beantragt. Für den 50-Jährigen forderten die Anklagevertreter fünfeinhalb Jahre Gefängnis, für den 56-Jährigen drei Jahre.
Für die Hisbollah («Partei Gottes») gilt seit Ende April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland. Die Vereinigung richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie bestreite das Existenzrecht Israels und strebe dessen Vernichtung an. Neben Anschlägen auf militärische Ziele sehe die Hisbollah auch Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Die 1982 gegründete Organisation werde vom Iran unterstützt.
Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmäßig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige soll als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig gewesen. Ab 2009 war er den Angaben zufolge als Mitglied und später Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.
Der Verteidiger des 50-Jährigen betonte nach Angaben der Gerichtssprecherin, dass sein Mandant kein paramilitärischer Ausbilder gewesen sei. Er bezeichnete den Angeklagten als «Hilfspfaffe». Er habe nur 450 Euro im Monat verdient und nebenbei als Reinigungskraft gearbeitet. «Er lebte wie ein Hund, bewohnte einen unbeheizten Raum», sagte der Verteidiger. Für ein Foto, das ihn in Uniform und mit Waffe zeige, habe sein Mandant lediglich posiert. Der Angeklagte habe während der Plädoyers geweint, sagte die Gerichtssprecherin.
Die beiden Verteidiger des 56-Jährigen argumentierten, ihr Mandant habe nur administrative Tätigkeiten im Al-Mustafa-Verein übernommen, aber nicht in der Hisbollah. Für eine militärische Eliteeinheit sei der 56-Jährige zu alt und nicht fit genug. Dass er sich in einem Testament als «Bruder des islamischen Widerstands» bezeichnet habe, sei bei Schiiten durchaus üblich und kein Beleg für eine Hisbollah-Mitgliedschaft.
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