Auch nach der Urteilsaufhebung durch den Bundesgerichtshof kommt ein Mann nach dem Mord an seinem siebenjährigen Sohn nicht frei. Er sei einstweilig weiter in der Psychiatrie untergebracht, sagte eine Sprecherin des Bremer Landgerichts. Daran ändere auch die BGH-Entscheidung nichts.
Wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn war ein damals 47-Jähriger im April 2024 vor dem Landgericht Bremen zu einer 13-jährigen Haftstrafe und einem Maßregelvollzug verurteilt worden. Dorthin kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Sohn im September 2023 mit einem Küchenmesser tötete. Doch das Urteil wird nicht rechtskräftig.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig Mitte Januar das Urteil aufgehoben, was nun in der Datenbank des BGH in Karlsruhe veröffentlicht wurde.
Bundesgerichtshof stellt Rechtsfehler fest
Dem Bundesgerichtshof zufolge gab es bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten und damit auch bei der Annahme einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit Rechtsfehler. Der Fall muss nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Die Feststellungen zum Tatgeschehen bleiben aber bestehen. Der Türke hat die Tat gestanden. Wann der neue Prozess startet, war zunächst unklar.
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Dem Urteil des Landgerichts zufolge war der Mann in der Tatnacht wegen der Erkrankung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Das Gericht war damit der Auffassung der Verteidigung gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte keine strafmildernden Umstände gesehen und eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie verlangt.
Sohn überlebt Besuch beim Vater nicht
Der Siebenjährige hatte bei seinem Vater das Wochenende verbracht, die Eltern hatten sich ein Jahr zuvor getrennt. Der Mann hatte gesundheitliche und psychische Probleme. Dem Urteil des Landgerichts zufolge konnte er nicht akzeptieren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner hatte. Demnach steigerte er sich in die Vorstellung hinein, dass deren Freund mit Drogen zu tun und einen schlechten Einfluss auf die Kinder habe. Seinen Angaben zufolge tötete er den Jungen, um ihm Leid zu ersparen. Danach versuchte er, sich das Leben zu nehmen. Der neue Prozess soll nun klären, inwieweit die psychische Erkrankung des Angeklagten das Strafmaß beeinflusst.
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