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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen A20-Elbtunnel ab

Blick auf das Deichvorland in dem Bereich, in dem ein Tunnel unter der Elbe durchlaufen soll. / Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Blick auf das Deichvorland in dem Bereich, in dem ein Tunnel unter der Elbe durchlaufen soll. / Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Ein Elbtunnel bei Glückstadt würde den Fährbetrieb zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen unwirtschaftlich machen. Eine Klage des Betreibers beschäftigt nun das Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag zwei Klagen gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis Steinburg) zurückgewiesen. Das betreffe sowohl die Klage des Betreibers der Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt als auch die Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND, erklärte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums. Minister Claus Ruhe Madsen (CDU) und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft Deges reagierten erfreut auf die Entscheidung, die allerdings nur den schleswig-holsteinischen Teil der geplanten Elbquerung betrifft. «Der Tunnel ist das Herzstück der A20, weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell noch enger verbinden wird», sagte Madsen. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar.

Das Unternehmen FRS Elbfähre wollte mit dem Klageverfahren lediglich Schadenersatzansprüche sichern. «Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis, da wir unsere Rechtsansprüche aufrechterhalten haben mit dieser Klage», sagte der Geschäftsführer Unternehmens, Tim Kunstmann. «Wir mussten rechtlich alle Schritte gehen, das haben wir damit getan.» Das Autobahnprojekt sei zwar für die Elbfähre absolut existenzgefährdend, nicht aber für die FRS-Gruppe insgesamt, die zahlreiche Fährlinien in Deutschland und anderen Ländern betreibt, darunter die Syltfähre und den Helgoland-Katamaran «Halunder Jet». 

Den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel hatte das Bundesverwaltungsgericht 2016 für rechtswidrig erklärt. Grund war eine fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem wasserrechtlichen Fachbeitrag, der erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erstellt worden war. Zugleich war eine Klage des damaligen Fährbetreibers abgewiesen worden. Dann erging Anfang 2023 ein Planänderungsbeschluss, gegen den erneut geklagt wurde.

«Mir ist kein Autobahnprojekt bekannt, das über so lange Jahre so detailliert hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht und vorbereitet worden ist», sagte Deges-Bereichsleiterin Steffi Wulke-Eichenberg. «Wir sind froh, dass die Leipziger Richter mit ihrem Urteil anerkennen, dass die Planer der Deges ihre Hausaufgaben gemacht haben», sagte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Hagen Goldbeck. Die Gerichtsentscheidung bezeichnete er als «Licht am Ende des Tunnels». 

Seit mehr als zehn Jahren endet die aus Mecklenburg-Vorpommern kommende Küstenautobahn östlich von Bad Segeberg. 2013 stoppte das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau. Die Richter sahen den Fledermausschutz nicht ausreichend beachtet. Die Segeberger Kalkberghöhlen gelten als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands. 

Verkehrsminister Madsen hofft, dass nun die Verfahren zu den angrenzenden A20-Abschnitten auf beiden Seiten der Elbe zügig zum Abschluss gebracht werden. Erst dann können die Bauarbeiten beginnen. Die A20 soll als sogenannte Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen weitergeführt werden. Bei Drochtersen im niedersächsischen Landkreis Stade ist das Autobahnkreuz Kehdingen geplant.

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