Das Landgericht Bremen hat einen ehemaligen Tennistrainer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zu zwei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe «das Vertrauen der Kinder massiv ausgenutzt» und sich den Jungen gegenüber vollkommen unangemessen verhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Der 46-Jährige wurde unter anderem wegen sexuellen Übergriffs, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Herstellung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte schuldig gesprochen.
In der Dusche vor dem Trainer tanzen
Der Trainer war nach Angaben des Gerichts in Vereinen in Bremerhaven und im niedersächsischen Umland tätig. In der Verhandlung ging es um fast 100 Fälle im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen, die er trainiert hatte. Er soll zudem Hunderte Video- und Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten besessen haben. Die Taten seien 2016 sowie zwischen 2018 und 2023 passiert, die männlichen Opfer waren damals zwischen 11 und 15 Jahren alt.
Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gericht räumte der Angeklagte alle Vorwürfe ein und bat um Entschuldigung. Er habe Minderjährige unter Druck gesetzt und ihnen teilweise Geld gezahlt, damit sie ihm Aufnahmen sexueller Handlungen schicken. Außerdem habe der Trainer die Jungen aufgefordert, in der Dusche vor ihm zu tanzen. Dabei habe er sie heimlich gefilmt.
Angeklagter muss weiter in Therapie
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten nun zu einer Bewährungsstrafe. «Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht», betonte die Vorsitzende Richterin. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die vier betroffenen Jungen «eigentlich mit der Sache abgeschlossen» hätten. Das Gericht habe bei ihnen keine gravierenden Schäden feststellen können.
Das Landgericht Bremen verpflichtet den 46-Jährigen, seine Therapie fortzusetzen. Ferner müsse er 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffenen zahlen und dürfe sich nicht mehr in der Nähe von öffentlichen Orten mit vielen Kindern aufhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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