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Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke in Sarstedt

Nach einer tödlichen Messerattacke auf den Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft in Sarstedt gesteht der angeklagte 35-Jährige die Tat - ihm wird Totschlag vorgeworfen. (Archivbild) / Foto: -/dpa
Nach einer tödlichen Messerattacke auf den Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft in Sarstedt gesteht der angeklagte 35-Jährige die Tat - ihm wird Totschlag vorgeworfen. (Archivbild) / Foto: -/dpa

Ein Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft soll den 61 Jahre alten Betreiber der Einrichtung erstochen haben. Zum Prozessauftakt in Hildesheim schweigt der Angeklagte - nun aber nicht mehr.

Nach der tödlichen Messerattacke auf den Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft in Sarstedt hat der Angeklagte vor Gericht die Tat gestanden. «Ich bedaure zutiefst, dass er gestorben ist», sagte der 35-Jährige laut einer Erklärung, die von seinem Verteidiger Roj Khalaf am Landgericht Hildesheim vorgetragen wurde. 

Er trage die Verantwortung für den Tod des 61-Jährigen, habe ihn aber nicht umbringen wollen. Der Angeklagte stammt aus dem Irak, er war nach einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Zum Auftakt der Verhandlung hatte er geschwiegen.

Opfer starb am Tatort

Der mutmaßliche Täter wohnte laut Anklage seit September 2022 in einem Zimmer des zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Hotels in der Nähe des Bahnhofs der Kleinstadt. Am 2. September 2024 soll er den Hotelbetreiber gestoßen und ihm ein Küchenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge in die Brust gerammt haben. Nach dem Stich ins Herz verlor der 61-Jährige nach wenigen Minuten das Bewusstsein, er starb am Tatort. 

Der im afghanischen Kabul geborene Deutsche war nach früheren Angaben der Nebenklagevertreter ein sozial engagierter Geschäftsmann, zu seiner Beerdigung kamen fast 1.000 Menschen.

Angeklagter fühlte sich laut Erklärung bedroht

Der Erklärung zufolge fühlte sich der 35-Jährige vom späteren Opfer und dessen Söhnen aus der Unterkunft gedrängt. Weil er gelegentlich Alkohol in seinem Zimmer getrunken habe, sei er als «Ungläubiger» beschimpft worden. Schließlich habe ihn der 61-Jährige gefragt, warum er sich keine andere Unterkunft gesucht habe, darüber sei es zum Streit gekommen, er sei als «ehrlos»beschimpft worden.

Er habe keine Eskalation gewollt, las der Anwalt für den 35-Jährigen aus der Erklärung vor. Dann habe der Angeklagte einen Griff an Hals und Nacken verspürt, das habe er als «ernste Bedrohung» empfunden: «Ich war in Panik.» Daraufhin habe er zugestochen, um den Angriff abzuwehren, er habe Todesangst gehabt und sei weggerannt. Das Geschehen tue ihm leid. Der Angeklagte bestätigte, dass die Erklärung richtig sei.

Nebenklage: Notwehr «an den Haaren herbeigezogen»

Als Nebenkläger saßen zwei Söhne des getöteten 61-Jährigen im Gerichtssaal. Nebenklagevertreter Holger Nitz sagte in einer Erklärung, die Notwehrlage sei «an den Haaren herbeigezogen», die Söhne ertrügen es nur schwer, wenn versucht werde, Verantwortung «zu externalisieren». 

Nach einem emotionalen Ausbruch eines der Söhne sagte Nebenklagevertreter Matthias Waldraff, es sei schwer zu ertragen, mit unwahren Aussagen konfrontiert zu werden.

Eine Reihe von Messerangriffen hatte im vergangenen Jahr eine bundesweite Debatte über Migrationspolitik ausgelöst. Die Tat in Sarstedt südlich von Hannover ereignete sich wenige Tage nach dem Messerangriff mit drei Toten im nordrhein-westfälischen Solingen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim schloss aber im Fall Sarstedt einen terroristischen oder islamistischen Hintergrund aus.

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