loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Tödlicher Treppensturz: 19-Jähriger muss in Psychiatrie

Ein 19-Jähriger wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht, weil er einem Reisenden einen tödlichen Tritt im Bahnhof von Uelzen verpasst hat. / Foto: Philipp Schulze/dpa
Ein 19-Jähriger wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht, weil er einem Reisenden einen tödlichen Tritt im Bahnhof von Uelzen verpasst hat. / Foto: Philipp Schulze/dpa

Weil er ein Handy stehlen wollte, stieß der 19-Jährige einen Reisenden im Bahnhof von Uelzen eine Treppe hinunter. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Gefährlich, aber nicht schuldfähig: Ein 19-jähriger Mann, der einen Familienvater im Bahnhof Uelzen getötet hat, muss dauerhaft in die Psychiatrie. Eine Jugendkammer des Lüneburger Landgerichts folgte in ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte stieß in einer Julinacht den 55-Jährigen die Treppe hinunter, um an sein Mobiltelefon zu kommen. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. 

Der geduldete Asylbewerber aus Marokko stand nach Auffassung der Kammer unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt, das Gericht sah weder Habgier noch Heimtücke bei der schrecklichen Tat im vergangenen Sommer. Die Kosten des Gerichtsverfahrens und die der Nebenkläger muss er tragen. Das Urteil in dem Sicherungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte verfolgte die Urteilsverkündung regungslos und mit stoischem Blick. Eine Dolmetscherin übersetzte die Begründung der Vorsitzenden Richterin Silja Precht. «Es handelte sich um ein sehr tragisches Geschehen. In der Tat, es hätte jeden treffen können», führte sie aus. 

Er habe sich hinter einer Mauer an einer Bahnsteigtreppe versteckt, sei dann auf den 55-Jährigen zu geprescht und habe ihn mit Wucht vor den Brustkorb getreten. «Er hat den Tod billigend in Kauf genommen», sagte Precht. Der junge Mann sei aber wegen seiner psychischen Probleme nicht im klassischen Sinn zu bestrafen. 

Wahnvorstellungen und Drogenkonsum

«Er behauptet, eine frühere Freundin habe ihn verhext», ergänzte sie. Von Menschen mit verschiedenen Gesichtern und einem Metallstift im Bauch, über den er kommuniziere, habe er dem Gutachter berichtet. Zudem habe er regelmäßig Betäubungsmittel wie Hasch oder Marihuana konsumiert, was ebenfalls Einfluss auf die Erkrankung und seine Wahnvorstellungen genommen haben könnte. 

Dennoch gehe eine erhebliche Gefahr von ihm aus, begünstigt durch den Drogenkonsum. Der psychiatrische Sachverständige kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass eine um mehr als das Siebenfache erhöhte Wahrscheinlichkeit für weitere Gewalttaten gegeben sei.

Im Prozess schwieg der 19-Jährige mit den zusammengebundenen Haaren. Unklar blieb sein genaues Alter. Zuletzt war ein Reisedokument aufgetaucht, nachdem er nicht 2005, sondern im Jahr 2000 geboren worden war. 

Der Verteidiger des Beschuldigten, Moritz Klay, ließ offen, ob er Revision einlegen werde. Die Unterbringung werde jährlich überprüft, sagte ein Gerichtssprecher, aber die Dauer des Aufenthalts in der geschlossenen Anstalt könne sehr lang sein.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten