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Datenschutzbeauftragter will klare Regeln für Einsatz von KI

Denis Lehmkemper, niedersächsischer Landesbeauftragter für Datenschutz. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Denis Lehmkemper, niedersächsischer Landesbeauftragter für Datenschutz. / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Landesdatenschutzbeauftragter in Niedersachsen warnt vor den Folgen des Einsatzes von KI-Technologien und fordert klaren Rechtsrahmen.

Der Einsatz von Techniken wie Künstlicher Intelligenz stellt neue Herausforderungen an den Datenschutz. Darauf hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Denis Lehmkemper, am Donnerstag bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2023 hingewiesen. Seit dem Erfolg von Textrobotern wie ChatGPT sei der Beratungsbedarf im Land immens gestiegen, hieß es in der Mitteilung.

Klarer Rechtsrahmen für Einsatz von KI nötig

Ein Gremium aus Expertinnen und Experten soll demnach Vorschläge für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der niedersächsischen Verwaltung und der Wirtschaft erarbeiten und Rahmenbedingungen formulieren. Der Bericht soll dem Landtag überreicht werden. Dem Datenschutzbeauftragten zufolge braucht es einen klaren Rechtsrahmen für den Einsatz von KI.

Innerbetrieblicher Datenschutz wichtig

Von den niedersächsischen Unternehmen forderte Lehmkemper, elektronische Produkte von Beginn an so zu entwickeln, dass sie datenschutzrechtliche Grundsätze erfüllen und datenschutzfreundlich verwendet werden können. Zudem brauche es Investitionen in den innerbetrieblichen Datenschutz - auch zum Schutz gegen Cyber-Angriffe.

Großteil der Unternehmen nimmt Datenschutz ernst

Mit Blick auf das vergangene Jahr zog der Landesbeauftragte für den Datenschutz ein positives Fazit. «Die meisten Unternehmen und öffentliche Stellen in Niedersachsen nehmen den Datenschutz ernst und haben ihre Prozesse an die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung angepasst», hieß es in der Mitteilung.

Anstieg von Beschwerden und Datenschutzverletzungen

Die Zahl der Beschwerden, die bei der Datenschutzaufsicht eingingen, erhöhte sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent auf 2207. Dabei ging es etwa um unerwünschte Werbung oder Kontaktaufnahmen auf Webseiten, per Newsletter oder per Post. Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 Prozent auf 1302. Dabei handelt es sich um unerlaubte Datenverarbeitungen - etwa um irrtümlich versendete Daten oder Datenverluste wegen Hackerangriffen.

Unerlaubte Videoaufnahmen

Die Behörde verhängte insgesamt 51 Bußgeldbescheide - mit einer Gesamtsumme von 5,3 Millionen Euro. Der Betrag gehe überwiegend auf drei einzelne Bußgelder zurück, hieß es. Zahlreiche Verstöße gab es demnach im Bereich der Videoüberwachung. Darunter waren unzulässige Aufzeichnungen per Dashcam, von Kameras im Arbeitsbereich und die nicht rechtmäßige Überwachung einer Veranstaltungsfläche. Die Datenschutzaufsicht prüfte nach Beschwerden Fitnessstudios und Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft und stellte zahlreiche Verstöße fest. So fragten Makler und Wohnungsunternehmen zu viele Informationen bei Mietinteressenten ab und speicherten unzulässig Kopien von Ausweisen. Fitnessstudios überwachten unerlaubterweise Arbeits- und Trainingsbereiche.

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