Mit einer Landarztquote für angehende Medizin-Studenten will Niedersachsen dem Ärztemangel entgegenwirken - doch das Interesse an den Plätzen fiel im ersten Jahr geringer aus als erhofft. Nachdem bereits deutlich weniger Bewerbungen eingegangen waren als erwartet, haben sich auch längst nicht alle ausgewählten Kandidaten für das Studium immatrikuliert. Von 60 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern haben sich lediglich 46 eingeschrieben, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte.
Im Gesetzentwurf von 2021 hatten SPD und CDU mit Blick auf die voraussichtlichen Kosten noch mit 600 Bewerbungen pro Jahr gerechnet, tatsächlich gingen für den ersten Jahrgang nur 299 Bewerbungen ein. Daraus wurden 60 Kandidaten ausgewählt. Immatrikuliert haben sich davon im Wintersemester 36 von 45, im Sommersemester 10 von 15 zugelassenen Bewerbern.
In der diesjährigen Bewerbungsphase war die Nachfrage demnach noch niedriger. Von Anfang bis Ende März haben sich 278 potenzielle Landärzte für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025 beworben. Bis zum 15. Juli soll die Bewerbungsphase abgeschlossen sein. Das Verfahren ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Ministerium betont, dass es sich bei den im Gesetzentwurf genannten 600 Bewerbern um eine Obergrenze des maximal Finanzierbaren gehandelt habe. Die im vergangenen und in diesem Jahr eingegangenen Bewerbungen seien «überraschend positiv und erfreulich» und belegten, dass das Konzept auf Zustimmung treffe. Die Landarztquote könne ein wichtiger Baustein bei der perspektivischen Eindämmung des Ärztemangels in der Fläche sein. «Gleichwohl ist dieses Instrument kein Zauberstab, mit dem sich alle strukturellen Probleme weghexen lassen», sagte ein Sprecher.
Die Landarztquote erleichtert jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium, wenn diese sich im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region mit zu wenigen Ärzten zu arbeiten. Machen sie später einen Rückzieher, droht ihnen eine gesetzlich festgelegte Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro.
Von den 60 verfügbaren Studienplätzen entfallen 15 Plätze je Winter- und Sommersemester auf Göttingen sowie nur zum Wintersemester 18 Plätze auf Hannover und 12 Plätze auf Oldenburg. Die zugelassenen Bewerber können angeben, welchen Standort sie bevorzugen. Im ersten Jahr wurde Hannover am häufigsten als Wunschort mit der höchsten Priorität genannt (29-mal), gefolgt von Oldenburg (21). Ein Studium in Göttingen favorisierten nur vier Bewerber.
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