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Hohe Nachfrage nach Anträgen für Cannabis-Anbauvereinigungen

Eine Cannabispflanze, aufgenommen beim Erntefest des Cannabis Social Club Hamburg in einem Gewächshaus der Gärtnerei Jersbek. / Foto: Georg Wendt/dpa
Eine Cannabispflanze, aufgenommen beim Erntefest des Cannabis Social Club Hamburg in einem Gewächshaus der Gärtnerei Jersbek. / Foto: Georg Wendt/dpa

In wenigen Tagen greift eine zweite Stufe bei der Cannabis-Teillegalisierung. Dann können nicht kommerzielle Anbauvereinigungen an den Start gehen. Die erste Abgabe könnte aber noch etwas dauern.

Wer einen Cannabis-Anbauverein gründen möchte, kann dafür in wenigen Tagen den entsprechenden Antrag stellen. Das ist ab kommender Woche Montag (1. Juli) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen möglich, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Hannover mitteilte. Man erhalte dazu zahlreiche Anfragen, hieß es. Über die Zahl der Anträge konnte er noch keine Angaben machen.

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben tritt zum 1. Juli eine zweite Stufe bei der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland in Kraft. Ab dann können nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.

Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

Wie können Anträge für eine Anbauvereinigung ab Juli eingereicht werden?

Laut Landwirtschaftskammer ist ein Antrag über ein Formular auf der Internetseite der Kammer möglich. Dann müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt demnächst maximal drei Monate. Wenn ein Antrag genehmigt wurde, soll die Erlaubnis per Post an die Anschrift der Anbauvereinigung geschickt werden.

Der Deutsche Städtetag warnte vor zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen bei den künftig erlaubten Anbauvereinen für Cannabis. «Wenige Tage vor dem Start ist immer noch nicht in allen Bundesländern abschließend geklärt, wer für die Genehmigung und für die Kontrollen der Anbauvereinigungen zuständig ist», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.

Socialclubs berichten von großer Nachfrage

Mehrere Vereine in Niedersachsen berichten von vielen Mitgliederanfragen seit der Teillegalisierung im Frühjahr. Beim Cannabis Socialclub Hannover gehen laut Vereinschef Heinrich Wieker zahlreiche Anfragen ein. Derzeit bestehe der Club aus mehr als 300 Mitgliedern. Man wolle eine Lizenz als Anbauvereinigung beantragen, kündigte Wieker an.

Auch Vereine aus Bremen melden, dass es eine hohe Nachfrage nach einer Mitgliedschaft gibt. Der stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung Werderhigh, Volker Lux, sagte der dpa, man werde seit dem 1. April überrannt. «Wir bekommen jeden Tag Anfragen.» Mit einer ersten Abgabe aus der geplanten Anbauvereinigung rechnete er nicht mehr in diesem Jahr. Grund sei etwa, dass eine Lizenz noch beantragt werden müsse und erst danach Pflanzen angebaut werden dürften.

Große Nachfrage in weiteren niedersächsischen Städten

Der deutschlandweit agierende Verband Mariana Cannabis betreut einige Cannabis Social Clubs in Niedersachsen. Auch hier war von einer hohen Mitgliedernachfrage die Rede. In Göttingen seien es rund 870, in Braunschweig mehr als 400, in Lüneburg mehr als 200 und in Wolfsburg rund 180.

In mehreren Bundesländern gibt es in einem Bußgeldkatalog festgelegte Strafen, die gezahlt werden müssen, wenn jemand etwa in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen einen Joint raucht. Bußgelder sind ebenfalls möglich, wenn zu gewissen Uhrzeiten in Fußgängerzonen Cannabis konsumiert wird oder die Höchstgrenze von 25 Gramm auf der Straße überschritten wird.

CDU fordert Einführung von Cannabis-Bußgeldkatalog in Niedersachsen

Wann es in Niedersachsen einen Bußgeldkatalog gegen Verstöße gegen das Cannabisgesetz geben wird, ist knapp drei Monate nach der Teillegalisierung weiterhin unklar. Das Sozialministerium habe einen ersten Aufschlag für einen solchen Katalog gemacht, sagte ein Ministeriumssprecher. Man sei dazu innerhalb der Landesregierung in der Abstimmung.

Eine Regierungssprecherin sagte, dass Ordnungsbehörden in den Kommunen und die Polizei jederzeit die Möglichkeit hätten, verhältnismäßige Bußgelder zu verhängen. Wenn es häufiger zu Verstößen kommen sollte, mache ein Katalog Sinn, um eine Einheitlichkeit herzustellen. Die Sprecherin betonte: «Wir haben keinen rechtsfreien Raum.»

Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, forderte, dass ein Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht werden müsse. «Bei Verstößen sollten hohe Strafen von bis zu mehreren tausend Euro möglich sein. Bevor Niedersachsen zum Anziehungspunkt für Cannabis-Freunde wird, muss die Landesregierung schnellstmöglich einen klaren Rechtsrahmen schaffen», sagte die Oppositionspolitikerin auf dpa-Anfrage.

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