Verlängerte Sommerferien von Schülerinnen und Schülern können in Niedersachsen teuer werden. Die Höhe einer möglichen Geldbuße fürs Schwänzen liegt zwischen fünf und höchstens 1.000 Euro, wie das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bei fahrlässigen Verstößen könne eine Buße von maximal 500 Euro festgesetzt werden. Am Montag startet das neue Schuljahr in Niedersachsen und Bremen.
Zuständig sind demnach die Kommunen, die aufgrund von Meldungen der Schulen tätig werden müssten. Rechtlich gesehen ist Schwänzen – auch an Randzeiten wie etwa vor nach Ferien – eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Ministeriumssprecherin sagte, dass die gesetzlich verankerte Schulpflicht ein hohes Gut sei. Diese Pflicht gelte genauso vor Beginn von Schulferien und im Anschluss daran. «Bei gezieltem, aber unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht sollten sich Eltern auch über ihre Vorbildfunktion im Klaren sein», teilte die Sprecherin mit.
Einige unerlaubte Ferienverlängerungen in der Vergangenheit in Bremen
Ausnahmen müssten schriftlich beantragt und begründet sein, hieß es. Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers entscheide die Schulleitung. Zur Zahl von Verletzungen gegen die Schulpflicht führt das Land keine Statistik.
Auch in Bremen drohen Bußgelder für verlängerte Ferien: Diese liegen laut Bildungsressort zwischen 35 und 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden im Schuljahr 2023/24 mehr als 150 Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Ferienverlängerung erlassen. Im Schuljahr zuvor waren es 141 Bescheide.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten