Nach seiner Abwahl klagt der ehemalige Präsident der Uni Göttingen, Metin Tolan, gegen seine Kündigung. Zudem hat er einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufzuschieben, wie das Verwaltungsgericht Göttingen mitteilte. Das niedersächsische Wissenschaftsministerium erließ demnach am 3. Februar eine Entlassungsverfügung für den kommenden Samstag.
Es sei unwahrscheinlich, dass es bei dem Eilantrag noch rechtzeitig zu einer Entscheidung komme, sagte ein Gerichtssprecher. Noch bis Montag laufe eine Frist für die Stellungnahme des Ministeriums in dem Fall. Tolans Kündigung könne aber auch nachträglich aufgeschoben werden. Das Wissenschaftsministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass seine Entscheidungen «im Einklang mit der verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung» sind.
Die Kündigung Tolans entspreche den Vorschriften des Hochschulgesetzes nach der Abwahl des ehemaligen Präsidenten durch den Senat, teilte das Ministerium weiter mit. Eine Versetzung etwa sei gesetzlich nicht vorgesehen.
Ex-Ruhr-Uni-Rektor soll Uni Göttingen führen
Im vergangenen Jahr hatte der Senat der Georg-August-Universität Tolan das Vertrauen entzogen und letztlich für die Abwahl des Physikers gestimmt. Kürzlich einigten sich dann Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), Dekaninnen und Dekane sowie auch der Senat auf Axel Schölmerich als Interimspräsident.
Der Psychologe und ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Bochum soll das Amt am 1. März 2025 übernehmen. Er soll die Uni Göttingen für ein Jahr führen und sich vor allem um die Vorbereitung der Wahl des nächsten Präsidenten oder der nächsten Präsidentin kümmern.
Derzeit leitet die hauptberufliche Vizepräsidentin Valérie Schüller die Göttinger Uni. Mit mehr als 28.000 Studierenden im laufenden Wintersemester ist sie die größte Hochschule in Niedersachsen.
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