Einem Forscher der Universität Bremen ist es vorläufig weiter erlaubt, Affen für Versuche zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Mittwoch entschieden, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. An neuen Versuchstieren dürfen jedoch nicht länger chirurgische Eingriffe vorgenommen werden.
Eine Genehmigung des Forschers war Ende November des vergangenen Jahres ausgelaufen. Das Gesundheitsressort des Landes lehnte neue Versuche ab. Der Forscher erhob Widerspruch - und stellte einen Eilantrag bei Gericht, um eine Genehmigung zu erhalten. Das Gericht begründete den Beschluss unter anderem damit, dass es die Forschung wichtiger als die Belastung der Versuchstiere erachte.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, setzt der Neuro- und Kognitionsforscher seit 1997 Affen für Versuche ein. Dabei werden Makaken konditioniert, um Aufgaben zu lösen. Der Kopf des Affen ist fixiert, vor den Lippen ist ein Schlauch, aus dem Flüssigkeit kommt, wenn das Tier eine Aufgabe löst. Elektroden messen die Gehirnaktivität. Für die Versuche wurden Tiere operiert.
Gegen den Beschluss kann den Angaben zufolge Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
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