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Anklage gegen ehemaligen Continental-Chef im Dieselskandal

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen Continental-Chef Karl-Thomas Neumann wegen Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft erhoben.  / Foto: Andreas Gebert/dpa
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen Continental-Chef Karl-Thomas Neumann wegen Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft erhoben. / Foto: Andreas Gebert/dpa

Wegen des Dieselskandals bei VW wird seit Jahren auch gegen frühere Führungskräfte des Zulieferers Continental ermittelt. Nun wurde Anklage gegen den bekannten Automanager Karl-Thomas Neumann erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen Continental-Vorstandschef Karl-Thomas Neumann wegen Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft erhoben. Außerdem sind drei weitere ehemalige Führungskräfte des Konzerns angeklagt, wie ein Sprecher der Behörde sagte. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen. Zuvor hatte die «Wirtschaftswoche» berichtet. 

Neumann wies die Vorwürfe zurück. «Ich habe mir im Zusammenhang der Diesel-Affäre kein Fehlverhalten vorzuwerfen und weise den gegen mich erhobenen Vorwurf entschieden zurück», erklärte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. «Wir werden die jetzt erhobene Anklage mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen, sobald uns alle Akten vorliegen.» Der Automanager, auch «KT» Neumann genannt, war unter anderem auch Chef bei Opel und Volkswagen in China.

Die Affäre um die Manipulation von Dieselabgaswerten durch eine Täuschungs-Software war im September 2015 aufgeflogen, sie reicht aber noch einige Jahre weiter zurück. Seither steht die Frage um Raum, ob auch Zulieferer von VW etwas von der Absicht des Dieselbetrugs gewusst haben könnten. Continental wollte sich zu den nun erhobenen Anklagen nicht äußern. Man verwies darauf, dass sich die Anklagen nicht gegen das Unternehmen richteten.

100 Millionen Euro Bußgeld für Continental

Im April hatte die Staatsanwaltschaft Hannover im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen eine Geldbuße von 100 Millionen Euro gegen Continental verhängt. Das Verfahren wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht hatte sich gegen die Continental AG und weitere Gesellschaften des Konzerns gerichtet. 

Continental hatte damals mitgeteilt, dass auf Rechtsmittel verzichtet werde. Es liege im Interesse des Unternehmens, dass das Verfahren damit beendet sei.

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