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Neue Regeln für den geerbten Bauernhof

Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte l, SPD) und andere Teilnehmer des Bundeskabinetts warten auf den Beginn der Sitzung im Kanzleramt. / Foto: Michael Kappeler/dpa
Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte l, SPD) und andere Teilnehmer des Bundeskabinetts warten auf den Beginn der Sitzung im Kanzleramt. / Foto: Michael Kappeler/dpa

Damit ein Hof beim Tod des Bauern nicht zerschlagen wird, sieht die Höfeordnung vor, dass ein Erbe den Betrieb übernimmt und allen Anderen eine Abfindung zahlt. Doch das Verfahren ist reformbedürftig.

Das Vererben von Bauernhöfen soll auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Das Bundeskabinett brachte deshalb am Mittwoch eine Reform der sogenannten Höfeordnung auf den Weg, die die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg regelt. 

Die darin vorgesehene Abfindung der Erben, die bei der Hofübergabe leer ausgehen, muss reformiert werden. Deren Berechnung beruhte bislang nämlich auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), über den jetzt der Bundestag entscheidet, soll die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A betragen.

Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten Betrieben verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den jeweiligen Hof erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Vorschrift gilt allerdings erst ab einer bestimmten Hofgröße: Bislang mussten die Betriebe einen Wirtschaftswert von 10.000 Euro haben; durch die Reform soll als Untergrenze ein Grundsteuerwert A in Höhe von 54.000 Euro gelten. «Wir wollen, dass die Höfeordnung zukunftsfest ist und der Generationenwechsel in der Landwirtschaft auch künftig gut gelingt», erklärte Buschmann.

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